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Chums - Die Fünftelabgabe
Die Entrichtung von Zakat und Khums
Im islamischen Gesellschafts- und Wirtschaftssystem sind zwei Abgaben für die
Muslime vorgesehen, nämlich Zakat, ein fester Prozentanteil vom Eigentum und
Khums, der abhängig von der Höhe des Einkommens berechnet wird. Unter Beachtung
eines Mindestfreibetrages werden am Jahresende 2,5% als Zakat und nach Abzug
aller Ausgaben 20 % als Khums abgegeben.
Diese Beträge werden nicht automatisch abgezogen, sondern sind von den Muslimen
freiwillig zu entrichten.
"Es ist keine Frömmigkeit, wenn ihr
eure Angesichter in Richtung Osten oder Westen wendet; Frömmigkeit ist vielmehr,
dass man an Gott glaubt, den jüngsten Tag, die Engel, das Buch und die Propheten
und vom Besitz - obwohl man ihn liebt - den Verwandten gibt, den Weisen, den
Armen, dem Wanderer, den Bettlern und für den Freikauf von Sklaven, dass man das
Gebet verrichtet, und die Zakat bezahlt. Es sind diejenigen, die ihr Versprechen
einhalten, wenn sie es gegeben haben, und diejenigen, die in Elend, Not und in
Kriegzeiten geduldig sind, sie sind es, die wahrhaft und Gottesfürchtig sind."
[Sure 2 : 177]
Nach der Rechtsfindung von Ayatollah Sheikh Yaqoobi
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