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Über die Zeitehe
Auzug aus dem Buch "Stellung der
Frau im Islam"
von Ayatollah Morteza Motahari
Zwei Arten von Ehen
Modernes Leben und Zeitehe
Die Versuchsehe
Bertrand Russell und die Zeitehe
Einwände und Schwierigkeiten
Zeitehe und Harem
Ist die Zeitehe religiöse Förderung der Lüsternheit?
Harem in der heutigen Welt
Zwei Arten von Ehen
Eine besondere Eigenheit der islamischen Ehegesetzgebung besteht darin, daß im
Islam zwei Arten von Ehen existieren: die Dauer und die Zeitehe, die sowohl
Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede aufweisen.
Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass die Partner schon bei der
Schließung der Zeitehe entscheiden, dass sie eine zeitlich begrenzte Ehe
miteinander eingehen, die jedoch nach Ablauf der Frist verlängert werden kann.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, daß es den Partnern freisteht, den
Ehevertrag nach Belieben zu gestalten. Bei der Dauerehe ist der Ehemann z. B.
gesetzlich verpflichtet, für den Lebensunterhalt der Frau aufzukommen; bei der
Zeitehe hängt es von den Bedingungen des frei ausgehandelten Ehevertrages ab. So
kann es geschehen, daß der Ehemann nicht für die Ausgaben seiner Frau aufkommen
kann oder will, oder aber die Ehefrau den Mann dafür nicht in Anspruch nehmen
will.
In der Dauerehe muß die Frau den Mann als Familienoberhaupt akzeptieren und
seine Entscheidungen in Familienangelegenheiten respektieren. In der Zeitehe
dagegen hängt auch dies von den ausgehandelten Bedingungen des Ehevertrages ab.
Bei der Dauerehe beerben sich die Ehepartner unweigerlich gegenseitig; bei der
Zeitehe verhält es sich anders.
Der grundlegende Unterschied zwischen Zeit- und Dauerehe besteht also darin,
dass bei der Zeitehe die Bedingungen der Ehegemeinschaft nach dem freien Willen
der Partner vertraglich festgesetzt werden. Die zeitliche Begrenzung der Ehe
bedeutet in der Tat, dass sie sogar die Freiheit besitzen, über die Dauer des
Zusammenlebens zu entscheiden.
In der Dauerehe darf keiner der Ehepartner ohne Einwilligung des anderen eine
Schwangerschaft verhüten bzw. die Fortpflanzung verhindern. Die Rechtslage der
Kinder, die aus einer Zeitehe hervorgehen, unterscheidet sich nicht von der
Rechtslage der Kinder aus der Dauerehe.
Die Morgengabe ist sowohl in der Dauerehe als auch in der Zeitehe
vorgeschrieben, mit dem Unterschied, daß sie bei der Zeitehe ausdrücklich im
Ehevertrag erwähnt werden muß, weil sonst die Ehe ungültig ist, bei der Dauerehe
dagegen die Nichterwähnung der Morgengabe nicht zur Ungültigkeit des Vertrages
führt, weil in diesem Falle im Nachhinein eine der sozialen Lage der Frau
entsprechende Morgengabe festgesetzt wird.
Alle in der Dauerehe geltenden Verbote, die eine spätere Ehe mit den nächsten
Verwandten (Eltern und Kinder) des Partners ausschließen, gelten ebenfalls für
die Zeitehe. Unzucht mit einer verheirateten Frau, ob zeitlich begrenzt oder
dauerhaft verheiratet, ist verboten. Die gleichzeitige Ehe mit Schwestern ist
sowohl dauerhaft als auch zeitlich begrenzt verboten.
In diesem Zusammenhang möchten wir der Frage nachgehen, ob die Zeitehe, wie es
von manchen Autoren behauptet wird, gegen die Menschenwürde und den Geist der
Menschenrechtsdeklaration verstößt und ob sie, sollte sie in früheren Zeiten
notwendig gewesen sein, auch heute noch zeitgemäß ist.
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Modernes Leben und Zeitehe
Wie schon erwähnt, erwachsen den Ehepartnern aus der Dauerehe mehr Verantwortung
und Pflichten. Daher gibt es kaum Mädchen und Jungen, die schon zu Beginn ihrer
Volljährigkeit, d. h. während sie bereits voll unter dem Druck ihres
Geschlechtstriebes stehen, imstande sind, diese Verantwortung auch zu
übernehmen.
Es ist eine Charakteristik unserer Zeit, daß der Abstand zwischen der
biologischen Reife und der sozialen Mündigkeit zur Gründung einer Familie immer
größer wird. Wenn es in früheren Zeiten möglich war, daß ein Jugendlicher einen
Beruf, den er ein Leben lang ausüben sollte, schon zu Beginn seiner
Volljährigkeit ausübte, ist dies in unserer Zeit nicht mehr möglich. Ein
erfolgreicher junger Mann, der seine Schul- und Hochschulbildung ohne
Verzögerung absolviert, kann erst etwa mit fünfundzwanzig Jahren anfangen, Geld
zu verdienen. Er braucht sicherlich drei bis vier Jahre, bis er sich bescheiden
eingerichtet hat und soweit ist, zu heiraten. Ebenso lange braucht ein Mädchen,
das erfolgreich ein Studium absolvieren möchte.
Wenn Sie heute einem achtzehnjährigen Schüler, der auf der Höhe seiner sexuellen
Reife steht, vorschlagen zu heiraten, wird er Sie auslachen; ebenso eine
sechzehnjährige Schülerin. Es ist praktisch unmöglich, daß sie in diesem Alter
die Bürde der Dauerehe und die Verantwortung eines Lebens, das mit vielen
Verpflichtungen gegenüber dem Ehepartner und den Kindern verbunden ist, auf
sich nehmen.
Welche Alternativen gibt es?
Vorläufige Enthaltsamkeit, sexueller Kollektivismus oder Zeitehe? Es wäre
interessant zu wissen, was unter diesen Umständen mit der Natur des Menschen und
seinem sexuellen Trieb geschehen soll.
Soll der Mensch dahingehend beeinflußt werden, daß die Volljährigkeit verzögert
wird, bis wir unsere Ausbildung beendet haben, weil uns heutzutage die Umstände
nicht erlauben, mit achtzehn bzw. sechzehn Jahren zu heiraten?
Sind die jungen Menschen bereit, eine Zeitlang wie Mönche zu leben, Entbehrungen
auf sich zu nehmen und ein asketisches Leben zu führen, bis eine Möglichkeit für
die Dauerehe gefunden worden ist? Angenommen, ein junger Mensch ist bereit, eine
vorläufige Enthaltsamkeit zu akzeptieren, wird sich seine Natur diesem Zwang
soweit anpassen, daß die zu erwartenden gefährlichen psychischen Folgen dieses
Verzichts, die durch die moderne Psychologie festgestellt wurden, ausbleiben?
Es bleiben nur zwei Alternativen: Wir überlassen die jungen Menschen sich
selbst, erlauben einem jungen Mann, unzählige Mädchen zu verführen und sehen
großzügig darüber hinweg, wie ein Mädchen zu mehreren Männern uneheliche
Beziehungen unterhält und ein Kind nach dem anderen abtreibt; denn es entspricht
nach Meinung einiger kurzsichtiger Interpreten dem Geiste der
Menschenrechtserklärung, wenn Mann und Frau gemeinsam und Schulter an Schulter
marschieren, auch wenn der Weg in die Hölle führt.
Werden solche Jungen und Mädchen mit solchen uneingeschränkten Beziehungen
während ihrer Ausbildung später die Männer und Frauen fürs Leben sein, wenn sie
die Dauerehe miteinander eingehen?
Die zweite Alternative ist die freiere Zeitehe. Die Zeitehe hält an erster
Stelle die Frau davon ab, gleichzeitig die Partnerin mehrerer Männer zu sein.
Das führt unweigerlich zur Selbstbeschränkung des Mannes. Wenn eine Frau
ausschließlich einem bestimmten Mann gehört, so gehört er umgekehrt auch dieser
bestimmten Frau, es sei denn, eines der Geschlechter ist in der Überzahl. So
können Jungen und Mädchen ihre Ausbildung beenden, ohne Entbehrungen und ihre
Folgen auf sich nehmen zu müssen oder dem sexuellen Kollektivismus zu verfallen.
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Die Versuchsehe
Eine Versuchsehe kann nicht nur während der Ausbildung, sondern auch unter
anderen Lebensumständen notwendig werden. Grundsätzlich können Männer und
Frauen, die beabsichtigen, eine Dauerehe miteinander einzugehen, einander
indessen noch nicht völlig vertrauen können, für eine begrenzte Zeit
versuchsweise heiraten.
Sie können die Ehe fortsetzen, wenn ein ausreichendes Vertrauensverhältnis
hergestellt ist, oder sich trennen, wenn dies nicht der Fall ist.
Warum wird im Westen die Tätigkeit der Prostituierten - allerdings unter der
Kontrolle der Behörden - für notwendig erachtet? Hat dies nicht damit zu tun,
daß die ledigen Männer, die aus finanziellen Gründen nicht heiraten können, als
eine große Gefahr für die Familien angesehen werden?
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Bertrand Russell und die Zeitehe
Der bekannte englische Philosoph Bertrand Russell schreibt in diesem
Zusammenhang: " .... Im Grunde genommen erhalten uns die Prostituierten die
Reinheit der Familiengemeinschaft und die Unschuld unserer Frauen und Kinder.
Als Locky diese Meinung in der viktorianischen Ära äußerte, waren die Moralisten
erbost, ohne jedoch den Grund zu wissen. Sie konnten ihm niemals die
Fehlerhaftigkeit seiner Idee nachweisen. Die Logik der Moralisten erschöpfte
sich darin: ,Wenn die Menschen unseren Anweisungen gefolgt wären, existierte
keine Prostitution.' Sie wissen aber nur zu gut, dass keiner auf ihre Worte achtet."
Das ist also die westliche Lösung der Abwendung einer Gefahr, die Männern und
Frauen droht, die aus finanziellen Gründen nicht heiraten können; das andere war
der islamische Vorschlag zur Lösung dieses Problems. Ist es im Sinne der
Menschenwürde und der Menschenrechtserklärung, wenn einige unglückliche Frauen
nach der westlichen Empfehlung diese "gesellschaftliche Aufgabe" übernehmen?
Bertrand Russeli, der der Versuchsehe ein ganzes Kapitel widmet, führt aus:
"Richter Lindsey, der jahrelang am Gerichtshof von Denver beschäftigt war und
einige Tatsachen aus eigener Anschauung feststellen konnte, schlug vor, eine Art
'Freundschaftsehe' einzuführen. Leider verlor er daraufhin seine offizielle
Stellung.
Statt in jungen Menschen Schuldgefühle zu wecken, hatte er vielmehr an ihr Glück
gedacht. Die Katholiken und die Gegner der Schwarzen setzten jedoch alles daran,
seine Absetzung zu bewirken.
Die Einführung der Freundschaftsehe war der Vorschlag eines weisen
Konservativen, der in den Geschlechtsbeziehungen eine Art Beständigkeit schaffen
wollte. Lindsey hatte festgestellt, dass für junge Leute der finanzielle Aspekt
das Hauptproblem der Eheschließung darstellt. Finanzielle Mittel sind nicht nur
bei der eventuellen Geburt von Kindern notwendig, sondern auch deswegen, weil es
sich nicht schickt, dass die Frauen den Lebensunterhalt bestreiten. So kommt er
zu dem Schluss, dass die jungen Leute eine Freundschaftsehe schließen sollen, die
sich in zweierlei Hinsicht von der normalen Ehe unterscheidet:
Erstens dient sie nicht dem Zwecke der Fortpflanzung; zweitens ist eine
Scheidung in beiderseitigem Einvernehmen möglich, solange keine Schwangerschaft
vorliegt und keine Kinder geboren worden sind; außerdem hat die Frau wie bei der
Dauerehe auch nach der Scheidung Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe ...
Ich zweifle nicht an der Wirksamkeit der Vorschläge Lindseys. Wenn sie von der
Gesetzgebung übernommen worden wären, hätten sie eine weitgehende Verbesserung
der allgemeinen Moral bewirken können."
Das, was Lindsey und Russell als Freundschaftsehe bezeichnen, unterscheidet sich
zwar von der islamischen Zeitehe, zeigt aber deutlich, dass Denker wie Lindsey
und Russell eingesehen haben, dass die Dauerehe allein den Erfordernissen der
heutigen Gesellschaft nicht gerecht wird.
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Einwände und Schwierigkeiten
Die Nachteile, die im Zusammenhang mit der Zeitehe erwähnt werden, sind
folgende:
1. Die Ehe sollte auf einer dauerhaften Basis aufgebaut werden. Die Partner
sollten von der Eheschließung an das Gefühl haben, einander für immer zu
gehören, und eine Trennung niemals in Erwägung ziehen. Daher könne die Zeitehe
keine solide Vereinbarung zwischen den Partnern sein.
Dass die Ehe auf einer dauerhaften Basis gegründet werden soll, ist eine
richtige Feststellung. Dieser Einwand wäre aber nur dann berechtigt, wenn wir
die Dauerehe aufgeben und durch die Zeitehe ersetzen wollten.
Zweifellos sollen und werden die Partner dann die Dauerehe eingehen, wenn sie es
sich leisten können, einander vollkommen vertrauen und entschlossen sind,
einander für immer zu gehören.
Die Möglichkeit, die Zeitehe einzugehen, wurde geschaffen, weil die Dauerehe
allein den Erfordernissen der Menschen nicht unter allen Umständen gerecht
werden konnte. Die Beschränkung auf die Dauerehe hätte den Menschen entweder
eine zeitlich begrenzte sexuelle Enthaltsamkeit auferlegt oder sie zum
vorehelichen Geschlechtsverkehr ermutigt. Es ist selbstverständlich, dass sich
die jungen Männer und Frauen mit der Zeitehe nicht zufriedengeben würden, wenn
sie von vornherein die Möglichkeit hätten, eine Dauerehe zu schließen.
2. Die Zeitehe schade dem Ansehen der Frau, weil sie eine Art Menschenvermietung
und die religiöse Absegnung des Menschenhandels sei. Es verletze die Würde der
Frau, daß sie ihren Körper dem Mann gegen Bezahlung zur Verfügung stelle.
Dieser Einwand ist erstaunlich. Was hat die Zeitehe mit Vermietung zu tun? Gibt
die zeitliche Begrenzung der Ehe ihr den Charakter einer Vermietung? Wird diese
Meinung vertreten, weil die Morgengabe bei der Zeitehe ausdrücklich bestimmt
werden muss? Bewahrt die Frau nur dann die Menschenwürde, wenn sie von dem Mann
nichts bekommt? (Die Frage der Morgengabe werden wir in einem besonderen Kapitel
behandeln.)
Die islamischen Rechtsgelehrten stellen ausdrücklich fest, dass zwischen der
Zeit- und der Dauerehe kein Unterschied besteht. Beide müssen unter
Berücksichtigung besonderer Formen geschlossen werden. Die Zeitehe ist ungültig,
wenn man sie unter Verwendung von Begriffen aus dem Vermietungsgeschäft
schließt.
Im übrigen, wann hätte man die Vermietung der Menschen abgeschafft?
Schneider, Gepäckträger, Ärzte, Sachverständige, Beamte - angefangen vom
Ministerpräsidenten bis hin zum einfachen Beamten und Arbeiter - sie alle sind
Menschen, die sich "vermietet" haben, nicht aber eine Frau, die nach eigenem
Willen mit dem Mann ihrer Wahl eine zeitlich begrenzte Ehe eingeht. Sie wird
weder vermietet, noch begeht sie eine Tat wider die Menschenwürde. Wenn Sie "vermietete"Frauen
kennen lernen wollen, wenn Sie die Sklaverei der Frau erleben möchten, fahren
Sie nach Europa und Amerika und besuchen Sie die Filmgesellschaften.
Dort können Sie beobachten, wie jede reizvolle Bewegung und sexuelle Kunst der
Frau vermarktet wird. Die Eintrittskarten, die Sie für Kinos und Theater kaufen,
sind in der Tat Gebühren für diese Art der" Vermietung" der Frauen. Was diese
Frauen alles anstellen müssen, um Geld zu verdienen! Sie müssen eine Zeitlang
unter der gewissenhaften Anleitung der Experten lernen, wie sie ihre weiblichen
Reize wirkungsvoll zur Geltung bringen können.
Sie müssen ihren Körper, ihre Seele und ihre Persönlichkeit in den Dienst der
Geschäftemacher stellen, um für sie Kunden anzulocken. Besuchen Sie Kabaretts,
um zu sehen, wie die Würde der Frau "bewahrt" wird. Dort sehen Sie, wie sie
gegen ein geringes Entgelt ihre ganze Würde lassen muss, um die Gäste zu
"unterhalten" und den Besitzer reicher zu machen.
Vermietet sind auch jene Mannequins, die sich von großen Kaufhäusern anheuern
lassen und unter Verlust ihrer Würde den Profit der Kapitalisten vergrößern.
Schließlich sind auch jene Frauen vermietet, die all ihre weiblichen Reize
pflichtgemäß auf dem Bildschirm zur Schau stellen, um eine Ware anzupreisen.
Es ist eine bekannte Tatsache, dass heutzutage Schönheit, sexuelle
Anziehungskraft, Stimme, Kunst, Persönlichkeit und der Körper der Frau in den
Dienst des abendländischen Kapitalismus gestellt worden sind. Bewusst oder
unbewusst wird auch die iranische Frau allmählich in diese Richtung getrieben.
Mir ist allerdings unbegreiflich, wieso die Frau, die freiwillig eine zeitlich
begrenzte Ehe mit einem Mann eingeht, als "gemietet" angesehen wird, aber jene,
die gegen ein jämmerliches Entgelt die Palette ihrer Kunststücke vor den
lüsternen Augen einiger Tausend Männer vorführt, um sie zufriedenzustellen,
nicht.
Wer entwürdigt die Frau? Der Islam, der die Männer daran hindert, die Frauen
derart auszubeuten, sie vor solcher Sklaverei warnt und ihnen verbietet, ihren
Lebensunterhalt mit diesen Beschäftigungen zu bestreiten, oder der Westen in der
zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts?
Wenn die Frau eines Tages wirklich aufgeklärt und imstande ist, die
Machenschaften des Mannes im 20. Jahrhundert gegen sich zu erkennen, wird sie
sich gegen diesen Betrug auflehnen und zugeben, dass der Islam ihr den einzigen
wahren Schutz bietet.'
3. Die Zeitehe schaffe wegen ihrer zeitlichen Begrenzung keine dauerhafte
Gemeinschaft zur Erziehung der Kinder. Sie führe dazu, dass die Kinder den Schutz
eines liebenden Vaters und einer zuversichtlichen Mutter entbehren müssen.
Wir erwähnten bereits, dass einer der Unterschiede zwischen beiden Ehen die
Fortpflanzung betrifft. In der Dauerehe kann keiner der Ehepartner ohne die
Einwilligung des anderen die Fortpflanzung verhindern, während in der Zeitehe in
dieser Beziehung beide frei sind. Die Frau darf sich auch bei dieser Form der
Ehe dem Manne nicht verweigern, kann jedoch einer Schwangerschaft vorbeugen.
Die modernen Verhütungsmittel haben dazu beigetragen, dieses Problem vollkommen
zu lösen. Wenn den Ehepartnern trotzdem daran gelegen ist, Kinder zu bekommen,
und sie bereit sind, die Verantwortung für ihre Erziehung zu übernehmen, ist
ihnen diese Möglichkeit gegeben. Die Liebe, die der Mensch für sein Kind
empfindet, ist unabhängig von der Form der Ehe. Sollten die Eltern sich
allerdings weigern, ihren elterlichen Pflichten nachzukommen, wird das Gesetz
sie dazu anhalten. Das Gesetz schützt ja auch das Recht der Kinder aus
Dauerehen, wenn die Eltern sich scheiden lassen. Wenn die Partner eine zeitlich
begrenzte Ehe schließen, um ihren natürlichen Trieb zu befriedigen, dürfen sie
die Schwangerschaft verhüten.
Die katholische Kirche verbietet die Schwangerschaftsverhütung. Die vorsorgliche
Verhütung der Schwangerschaft ist im Islam nicht verboten. Verboten ist
allerdings die Schwangerschaftsunterbrechung. Die Feststellung der schiitischen
Rechtsgelehrten, daß die Dauerehe zum Zwecke der Fortpflanzung und die Zeitehe
an erster Stelle zur Befriedigung des Geschlechtstriebes diene, ist folglich in
diesem Sinne zu verstehen.
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Zeitehe und Harem
Die gesellschaftlichen Ursachen der Entstehung des Harems Bei der Entstehung des
Harems haben zwei Faktoren eine wichtige Rolle gespielt:
Einer war der Glaube an die sittliche Reinheit der Frau. Die moralischen und
gesellschaftlichen Voraussetzungen der Umwelt sollten so beschaffen sein, dass
die Frauen sich nicht erlauben, gleichzeitig mit mehreren Männern sexuelle
Beziehungen zu unterhalten.
Reiche und lüsterne Wüstlinge meinten, dieses Problem nur dadurch lösen zu
können, dass sie eine Anzahl von Frauen in einem Harem um sich sammelten. Wenn
die Gesellschaft von der Frau keine sittliche Reinheit erwartet hätte, die Frau
bereit wäre, sich jedem Mann leicht hinzugeben und schließlich, wenn die Männer
jederzeit die Möglichkeit hätten, sich mit der gewünschten Frau zu amüsieren,
hätten gerade Männer dieser Art mit Sicherheit Mühen und Kosten zur Einrichtung
von Riesenharems gespart.
Der andere Faktor war das Fehlen einer sozialen Gerechtigkeit. Wenn keine
soziale Gerechtigkeit herrscht, besitzen einige wenige alles in Hülle und Fülle,
die Mehrheit dagegen nicht einmal das Notwendigste. In solch einer Gesellschaft
können es sich viele Männer nicht leisten, zu heiraten und Familien zu gründen.
Dadurch wächst die Zahl der ledigen Frauen, die das Reservoir für den Harem
bilden. Wenn aber in einer Gesellschaft soziale Gerechtigkeit herrscht und die
Voraussetzungen zur Wahl des Partners und Gründung der Familie geschaffen worden
sind, bekommt jede Frau einen Mann und braucht nicht zum Lustobjekt der
Harem-Herren zu werden.
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Ist die Zeitehe religiöse Förderung der Lüsternheit?
Es besteht kein Zweifel daran, daß die Offenbarungsreligionen sich gegen die
Lüsternheit richten. Die Absage an die Lüsternheit geht in manchen Religionen
sogar so weit, daß sie die Form einer strengen Askese annimmt.
Einer der klaren Grundsätze des Islam ist die Bekämpfung der Lüsternheit. Der
Koran vergleicht diese Sklaven der sinnlichen Leidenschaft mit Götzendienern.
Der Lüstling (Qawwaq), der sich zum Ziel gesetzt hat, viele Frauen zu besitzen
und das Liebesleben mit allem und jedem zu genießen, erregt nach islamischem
Glauben den Zorn Gottes. In dem Abschnitt über die Scheidung werden wir die
islamischen Quellen über dieses Thema angeben.
Der Islam bietet zwar den Vorteil, daß er die Askese und das Klosterleben
verbietet, er läßt jedoch keine Lüsternheit zu. Alle instinktiven Triebe sollen
nach der islamischen Lehre nur im Rahmen der natürlichen Bedürfnisse befriedigt
werden. Sie dürfen nicht zu einem aus der Kontrolle geratenen seelischen Brand
entfacht werden.
Wir können also davon ausgehen, dass alle Formen der Lüsternheit und
Ungerechtigkeit unislamisch sind.
Es besteht kein Zweifeldaran, daß es nicht in der Absicht des Gesetzgebers lag,
durch die Einführung der Zeitehe den Wüstlingen die Möglichkeit zu geben, sich
auszutoben, einen Harem zu gründen und Frauen und Kinder unglücklich und
obdachlos zu machen.
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Harem in der heutigen Welt
In der heutigen Welt ist dieser Brauch aufgegeben worden. Er wird als ungehörig
betrachtet und es wird versucht, die Ursachen zu beseitigen, die dazu führten.
Welche Ursachen? Wird etwa die soziale Ungerechtigkeit beseitigt, damit die
jungen Menschen
heiraten können und somit der Schaffung des Harems die Grundlage entzogen wird?
Nein, es wird ein anderer Weg beschritten.
Man zerstört den Glauben an die sittliche Reinheit der Frau und erfüllt damit
einen großen Wunsch des männlichen Geschlechtes; denn so wertvoll für sie das
Ansehen und die Würde der Frau ist, bildet sie doch ein großes Hindernis für den
Mann.
Die Wüstlinge unserer Zeit haben es gar nicht nötig, Kosten und Mühe in einen
Harem zu investieren. Dank der westlichen Zivilisation findet der Mann überall
einen Harem.
Der Mann unseres Jahrhunderts braucht nicht die Macht und das Vermögen eines
Harun ar-Raschid, um die Frau nach allen Regeln der Kunst auszubeuten. Wenn ein
junger Mann wie Adl Kotwali behaupten kann, dass er gleichzeitig zweiundzwanzig
Geliebte in allen Aufmachungen gehabt habe, was braucht er dann noch mehr? Der
Harem des modernen Mannes entsteht dank der westlichen Zivilisation ohne Kosten
und Mühe.
Wenn der Held der "Tausendundeine Nacht" erfahren würde, welche Möglichkeiten
des sinnlichen Lebens ihm heute kostenlos zur Verfügung stünden, hätte er sich
keinesfalls mit Haremsfrauen abgegeben. Er hätte bestimmt mit den Abendländern
für die Abschaffung des kostspieligen Harems, der Polygamie und der Zeitehe
gestimmt, denn so etwas bringt schließlich Verantwortung mit sich.
Der Gewinner des Spiels von gestern und heute dürfte klar sein, wer aber ist der
Verlierer? Wir müssen leider zugeben, dass die leichtgläubige und treuherzige
Frau auch in der Gegenwart wie in der Vergangenheit wieder der Verlierer ist.
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