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Scheidung
Nach der Rechtsfindung von
Ayatollah Sayyid ´Ali al-Husaini as-Sistani
414. Wenn
ein Ehemann seine Frau schikaniert und sich ihr gegenüber ohne eigentlichen
Grund gehässig oder boshaft verhält, ist es ihr gestattet, ihren Fall vor einen mardji´a
zu bringen, der den Ehemann zwingen wird, mit ihr auf angenehme Art und
Weise zu leben, wenn dies möglich ist, oder ihn in einer angemessenen Form rügen
wird. Wenn dies nichts nützt, kann sie verlangen, von ihrem Ehemann geschieden
zu werden. Sollte er ablehnen, sie zu scheiden, und es ist nicht möglich, ihn
dazu zu zwingen, wird der mardji´a sie geschieden sprechen" (Siehe auch
untenstehenden Fragen-Antworten Block.)
429. Frage:
Wann ist es einer Frau gestattet, von einem mardji´a ihre Scheidung zu
verlangen?
Ist es einer Ehefrau erlaubt, deren Ehemann sie fortwährend schlecht behandelt,
oder einer Ehefrau, die sich von ihrem Mann sexuell so unbefriedigt fühlt, dass
sie befürchtet etwas zu begehen, was haram wäre, die Scheidung zu verlangen und
geschieden zu werden?
Antwort: Es ist ihr gestattet von einem
mardji´a die Scheidung zu fordern, wenn ihr Ehemann die Gewährung ihrer
grundsätzlichen ehelichen Rechte ablehnt und auch ablehnt, sich von ihr scheiden
zu lassen, nachdem der mardji´a ihn vor die Wahl gestellt hat, eine der beiden
Lösungen zu akzeptieren. In einem solchen Falle würde der mardji´a die Frau
‚geschieden' sprechen.
Die Umstände, unter denen dies der Fall sein könnte, sind wie folgt:
- Wenn der Ehemann es ablehnt, für die Ehefrau zu sorgen und auch ablehnt,
sich von ihr zu scheiden. Dies würde den Fall eines Ehemannes einschließen, der
nicht in der Lage ist, seine Frau zu versorgen und ebenfalls eine Scheidung
ablehnt.
- Wenn ein Ehemann die Ehefrau schikaniert, sie ungerecht behandelt und nicht
freundlich mit ihr umgeht, so wie es Allah , der Allmächtige, angeordnet hat.
- Wenn der Ehemann sie vollständig aufgegeben hat, und sie gleich einer Frau,
die in der Schwebe gelassen wird, d.h. weder verheiratet noch frei zu heiraten
ist.
Was den Fall des
Ehemanns betrifft, der die sexuellen Bedürfnisse seiner Frau nicht voll
befriedigen kann, so dass diese befürchtet, haram zu begehen, muss er vorsorglich
entweder ihre Bedürfnisse erfüllen oder ihrem Wunsch nach Scheidung zustimmen.
Sollte er dies aber nicht tun, hat die Ehefrau die Situation geduldig zu
ertragen und abzuwarten.
430. Frage:
Eine muslimische Frau, die vor einer so langen Zeit ihren Ehemann verließ und
nicht erwartet, dass es ein baldiges Zusammenleben wieder gibt, behauptet, dass
ihr das Leben als ‚Single' in einem westlichen Land ohne Ehemann nicht möglich
ist. Sie fürchtet sich auch vor Überfällen und Einbruch in ihrem Haus. Kann sie
von einem mardji´a fordern, ihre Scheidung auszusprechen, so dass sie heiraten
kann, wen sie möchte?
Antwort: Hat der Ehemann seine Frau
endgültig verlassen, kann sie mit ihrem Fall vor den mardji´a gehen, der den
Ehemann vor die Alternative stellt, sie zurückzunehmen oder sie [durch
Scheidung] freizugeben, so dass sie jemand anderen heiraten kann. Wenn er es
aber ablehnt, eine der beiden Alternativen anzunehmen, ist der mardji´a
berechtigt, auf ihren Wunsch hin die Scheidung auszusprechen.
Wenn es aber die Ehefrau ist, die ihren Mann ohne tatsächliche Berechtigung
verlassen hat, gibt es keine Möglichkeit für den mardji´a, sie ‚geschieden' zu
sprechen.
445. Frage:
Ein Mann ist in einer Situation, wo er es entweder seiner Familie oder seiner
Ehefrau recht machen kann. Soll er sich von seiner Frau scheiden lassen, um
seiner Familie entgegen zu kommen, oder sollte er das Gegenteil tun?
Antwort: Er sollte die Handlungsweise
wählen, die für seinen Glauben und sein Leben die Beste ist, so sollte er sich
zu Gerechtigkeit und Rechtmäßigkeit hinneigen und sich von Ungerechtigkeit und
Verletzung der Rechte [anderer] zurückhalten.
449. Frage:
Eine gerichtliche Scheidung gemäß westlichen Gesetzen ist bereits erfolgt, um
eine Ehe zweier Muslime zu scheiden. Der Ehemann ist nicht bereit, seiner Frau
ihre religiösen Rechte zu gewähren, noch zahlt er ihr in irgendeiner Form
Unterhaltsgeld. Er lehnt es ab, auf religiöse Mittler zu hören, die eine
Schlichtung herbeiführen wollten. Was kann eine Frau tun, wohl wissend, dass
geduldiges Warten ihr in dieser Lebenssituation unerträgliche Schwierigkeiten
bereitet?
Antwort: Sie sollte mit ihrem Problem zu
einem mardji´a oder dessen befugten Stellvertreter gehen, der den Ehemann
anweisen wird, sie entweder zu versorgen oder ihr die Scheidung zu gewähren
sogar indem jemand anderes hierfür bestimmt wird. Wenn er beides ablehnt und es
nicht möglich ist, ihre Versorgung aus den Mitteln des Ehemannes zu
gewährleisten, werden der mardji´a oder sein Stellvertreter ihre Scheidung
aussprechen.
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