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Eheschließung
Nach der Rechtsfindung von
Ayatollah Sayyid ´Ali al-Husaini as-Sistani
392. Das
islamische Gesetz kennt zweierlei Arten von Eheschließung: dauerhaft und
zeitlich begrenzt.
Die Dauerehe bezeichnet eine Ehe ohne zeitliche Begrenzung. Die Ehefrau in
dieser Eheschließungsart wird "die Dauer-Ehefrau" genannt.
Die Zeitehe bezeichnet eine Ehe, deren Zeitdauer begrenzt ist, z. B. auf ein
Jahr, darunter oder darüber. Die Ehefrau aus dieser Eheschließungsart wird "die
Zeit-Ehefrau" genannt.
393. Die
Formel für die Dauereheschließung lautet wie folgt: Die Frau sagt zum Mann: "Zawwadjtuka
nafsi bimahrin qadruhu (x)" - "Ich übergebe mich selbst an dich in die Ehe für
die Brautgabe (x)" [An der Stelle (x) ist die vereinbarte Brautgabe zu
benennen.] Der Mann sagt unverzüglich darauf: "Qabilt-ut-tazwidj" - "Ich nehme
die Ehe an."
Die Formel für
die Zeiteheschließung lautet wie folgt:
Die Frau sagt zum Mann: "Zawwadjtuka
nafsi bimahrin qadruhu (x) limuddati (x)" - "Ich übergebe mich selbst an dich in
die Ehe für die Brautgabe (x) für den Zeitraum (x)" [An der Stelle des (x) wird
die vereinbarte mahr bzw. der vereinbarte Zeitraum genannt.]
Der Mann sagt
unverzüglich darauf: "Qabilt-ut-tazwidj" - "Ich nehme die Ehe an."
394. Es
ist zulässig für das Pärchen, die Eheschließungsformel entweder selbst zu
sprechen oder Vertreter zu benennen, die es in ihrem Auftrag tun. Es gibt keine
Bedingung für die Anwesenheit von Zeugen noch ist die Anwesenheit eines
Geistlichen Bedingung für die Gültigkeit der Eheschließung.
395. Wenn
eine Person die Heiratsformel nicht in arabischer Sprache verlesen kann, ist es
gestattet, sie in einer anderen Sprache zu sprechen, die die Bedeutung der
Heirat ausdrückt, selbst dann, wenn er jemanden benennen kann, der sie auf
Arabisch sprechen kann.
Fragen und Antworten
422. Frage:
Ist es für Nichtaraber ausreichend, die Heiratsformel in Arabisch auszusprechen,
ohne den Sinn der Worte zu verstehen, um damit formellen Anforderungen auf eine
richtige Weise zu entsprechen?
Angenommen, dass das allein ausreicht, muss die Heiratsformel dann in einer
weiteren Sprache [die verstanden wird] wiederholt werden?
Antwort: Es wäre ausreichend, wenn die
Person zumindest ein grobes Verständnis von der Bedeutung der arabischen Worte
hat. In diesem Fall wäre es, der Regel von al-ahwat folgend, vorsorglich nicht
ausreichend, die Formel lediglich in einer anderen Sprache [als arabisch]
auszusprechen.
423. Frage:
Ist es gültig, die Heiratsformel durch das Telefon auszusprechen?
Antwort: Es ist gültig.
424. Frage:
Ist es zulässig, eine Zeugenaussage per Fax, Telefon oder Brief zu leisten?
Antwort: Die Regeln und Folgen einer
Zeugenaussage im Beisein eines Richters können nicht ohne die physische
Anwesenheit des Zeugen verwirklicht werden.
Was ein Zeugnis betrifft, das lediglich einen einfachen Vorgang oder die Weise,
wie er sich ereignete, dokumentiert, oder ähnliche Fälle, so sind oben genannte
Methoden zulässig, wenn erwiesen ist, dass sie frei von Betrug und Irrtum sind.
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