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Medizinische Angelegenheiten bzgl. der Schwangerschaft


Nach der Rechtsfindung von
Ayatollah Sayyid ´Ali al-Husaini as-Sistani

415. Es ist gestattet, eine Frau künstlich mit dem Sperma ihres Ehemannes zu befruchten, vorausgesetzt der Besamungsprozess bringt keine haram Tat mit sich, wie das Betrachten verbotener Körperzonen oder andere haram Taten. (Siehe auch untenstehenden Fragen-Antworten Block.)

416. Es ist einer Frau gestattet, zur Vermeidung einer Schwangerschaft, empfängnisverhütende Mittel (z. B. Pille) einzunehmen, vorausgesetzt ihre Gesundheit wird dadurch nicht ernsthaft gefährdet, ohne Rücksicht darauf, ob ihr Ehemann dem zugestimmt hat oder nicht.

417. Es ist einer Frau gestattet die Spirale und andere empfängnisverhütende Mittel anzuwenden, vorausgesetzt die Gesundheit der Frau nimmt dadurch keinen ernsthaften Schaden und die Anwendung ist nicht mit einem haram Akt verbunden, so wie etwa ein männlicher Arzt die ihm verbotene Schamgegend berührt oder betrachtet. Ebenso sollte eine Frau die ihr verbotenen Genitalien nicht betrachten oder ohne Handschuhe berühren. Darüber hinaus darf die Spirale nicht eine Abtreibung einer befruchteten Eizelle nach deren Einnistung [in die Gebärmutter] zur Folge haben.

418. Es ist einer Frau nicht gestattet, einen Fötus abzutreiben, in den die Seele bereits eingetreten ist, ungeachtet dessen, aus welchem Grund ein solcher Abbruch erfolgen soll.

Ein Abbruch eines Fötus vor dem Eintreten der Seele ist gestattet, wenn es von unerträglichem Schaden für die Mutter wäre, die Schwangerschaft fortzuführen oder es extrem schwierig für sie werden würde. (Siehe auch untenstehenden Fragen-Antworten Block.)

419. Wenn die Mutter die Abtreibung des Fötus selbst herbeiführt, haftet sie für die Entschädigung. Ebenso muss der Vater oder eine dritte Person, wie z.B. ein Arzt, der den Schwangerschaftsabbruch verursacht, eine Entschädigungszahlung leisten.

420. Es ist einer Frau nicht gestattet, einen Fötus abzutreiben, der aus nicht-ehelicher Beziehung entstand, es sei denn, die Frau fürchtet unerträglichen Schaden für sich, wenn die Schwangerschaft fortgeführt wird. Dann ist es ihr erlaubt abzutreiben, wenn die Seele noch nicht eingetreten ist.

Weitere Einzelheiten und Regeln zu dem Thema Schwangerschaftsabbruch finden sich in den Büchern der islamischen Rechtssprechung.


Fragen und Antworten

441. Frage: Besondere Umstände zwischen Ehemann und Ehefrau erfordern die künstliche Befruchtung, um die Chancen auf eine Schwangerschaft zu erhöhen. Für dieses Besamungsverfahren muss vor dem Arzt die Schamgegend entblößt werden. Ist dies gestattet?
Antwort: Es ist nicht erlaubt, für o.g. Zwecke die Schamgegend zu entblößen. Wenn es jedoch ein zwingendes Bedürfnis nach Kindern gibt, und Kinder zu haben bedeutet, die Schamgegend zu entblößen, dann ist es erlaubt.

Ein Beispiel für "zwingendes Bedürfnis" ist, wenn andauernde Kinderlosigkeit zu unerträglichen Problemen für das Ehepaar führt.

442. Frage: Eine Frau, die keine Kinder haben möchte, bittet den Arzt, ihre Eileiter zu durchtrennen. Ist es ihr gestattet, diesen Eingriff durchführen zu lassen, ohne Rücksicht darauf, ob er wieder rückgängig zu machen ist oder nicht und ob der Ehemann damit einverstanden ist oder nicht?
Antwort: Es ist für sie zulässig, vorausgesetzt es erfordert keine haram Berührung oder Betrachtung, ungeachtet dessen, ob es rückgängig zu machen ist oder nicht. Das Einverständnis ihres Ehemannes ist für den Eingriff selbst nicht erforderlich, ist aber natürlich aus anderen Erwägungen erforderlich, wie das Rausgehen u. ä.

443. Frage: In einem westlichen Land wurde die Eizelle einer Frau in einem Labor befruchtet und danach in die Gebärmutter der Mutter der Frau implantiert, wo sich der Fötus entwickelte, bis er geboren wurde. Ist es gestattet, einen Fötus in den Leib seiner Großmutter zu implantieren [oder eine befruchtete Eizelle]? Wer ist gemäß der schari´ah die Mutter des Kindes?

Antwort: Es ist schwierig, ein solches Verfahren prinzipiell als rechtmäßig zu betrachten, auch wenn über haram Betrachtungen und Berührungen, die dabei geschehen, einmal hinweggesehen würde. Da dies stattgefunden hat und das Kind geboren wurde, gibt es zwei unterschiedliche Sichtweisen, wer genealogisch die Mutter des Kindes ist: die genetische Mutter oder die biologische. Es wäre hier das Vernünftigste, bei beiden Frauen die Vorsicht zu wahren [und bezüglich beider die Mutterrechte zu erfüllen]

444. Frage: In der so genannten Samen-Bank wird männliche Samenflüssigkeit von unterschiedlichen Männern deponiert. Ist es einer geschiedenen muslimischen Frau gestattet, das Sperma eines fremden Mannes [für ihre eigene künstliche Befruchtung] zu verwenden, mit oder ohne Einverständnis des Mannes und ohne vorheriges Aussprechen der Heirats-Formel? Wie lautete die Regel, wenn es das Sperma ihres Ex-Ehemannes wäre und sie beabsichtigt, es entweder in der Wartezeit oder danach zu verwenden?

Antwort: Es ist einer Frau nicht gestattet, sich mit dem Sperma eines fremden Mannes zu befruchten, doch ist es ihr gestattet, dies mit dem Sperma ihres Ehemannes zu tun - auch während der Wartezeit - jedoch nicht mehr danach.

454. Frage: Es kommt manchmal dazu, dass die befruchtete Eizelle einer Frau in die Gebärmutter einer anderen implantiert wird. Ist dies zulässig? Wenn eine Schwangerschaft eintritt, als wessen Kind wird der Fötus betrachtet?

Antwort: Es ist unproblematisch, solange haram Berührungen und haram Betrachtungen vermieden werden können. Darüber, ob die genealogische Mutter des Kindes die Genetische (von der die Eizelle stammt) oder die Biologische (die das Kind getragen und versorgt hat) die eigentliche Mutter des Kindes ist, existieren unterschiedliche Sichtweisen. Vorsorglich sollten beide als Mütter betrachten werden.

455. Frage: Im Mutterleib schwimmt der Fötus in Fruchtwasser, das meist bei der Geburt oder kurz davor aus dem Körper tritt. Manchmal vermischt es sich mit Blut, manchmal ist es klar. Ist das Fruchtwasser ohne Blut als tahir anzusehen?

Antwort: Ja, in diesem Fall ist es rituell rein.

456. Frage: Wann ist der Abbruch einer Schwangerschaft erlaubt? Hat das Alter des Fötus irgendeinen Einfluss darauf?

Antwort: Der Schwangerschaftsabbruch ist nicht gestattet nachdem das [befruchtete] Ei sich in der Gebärmutter eingenistet hat, es sei denn, das Leben der Mutter ist in Gefahr oder die Weiterführung der Schwangerschaft macht ihr Schwierigkeiten, die für sie nicht zu tragen sind und keine andere Lösung als der Abbruch existiert. In diesem Fall wäre es gestattet, den Fötus abzutreiben, solange die Seele noch nicht in den Körper getreten ist.

Nachdem die Seele im Körper ist, ist ein Abbruch aus keinem Grunde gestattet.

457. Frage: In der Schwangerschaft stellen Ärzte manchmal die folgende Diagnose: Der Fötus leidet an einer schwerwiegenden Krankheit und wenn das Kind in diesem Zustand geboren würde, könnte es entweder nur in einem stark behinderten Körper leben oder würde schon kurz nach der Geburt sterben. Die Medizin empfiehlt in diesem Fall einen Schwangerschaftsabbruch. Ist es dem Arzt in einem solchen Fall gestattet, den Abbruch durchzuführen? Ist es der Mutter gestattet, in diesem Fall einem Abbruch zuzustimmen? Wer von beiden haftet für die Entschädigung?

Antwort: Die Tatsache allein, dass das Kind behindert sein wird oder nach seiner Geburt nicht lange leben wird, rechtfertigt niemals einen Abbruch der Schwangerschaft. Aus diesem Grunde ist es einer Mutter nicht gestattet, der Abtreibung zuzustimmen, so wie es dem Arzt nicht gestattet ist, den Eingriff vorzunehmen. Und wer immer die Abtreibung durchführt, haftet für Entschädigungszahlungen.

458. Frage: Ist einer Mutter ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt, solange die Seele noch nicht in den Fötus eingetreten ist, weil sie das Kind nicht haben möchte, aber keine ernsthafte Gefahr für ihr Leben besteht?

Antwort: Es ist ihr nicht gestattet, dies zu tun, es sei denn die Weiterführung der Schwangerschaft schadet ihrer Gesundheit oder bringt sie in Schwierigkeiten, die nicht zu tragen sind.

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