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Rajm/Ragim
Tod durch Steinigung bei Unzucht
In einigen Ländern wird leider diese Form
von Bestrafung für Unzucht-Begehende verwendet. Die Menschen sterben dabei einen
sehr qualvollen Tod, wo sie bis zur Hälfte in den Boden begraben werden, mit
einem großen Tuch bedeckt werden und zum Schluss solange gesteinigt werden bis
der Tod eingetreten ist.
In diesem Beitrag werden die
Hintergründe (Überlieferungen/Ahadith) und die wahre von Allah (s.w.t) (Gott)
verhängte Bestrafung für Unzüchtige sehr konkret, präzise ausgearbeitet,
dargestellt und bewiesen.
Wie kann es also sein, dass
eine sehr grausame und schwere Bestrafung, wie Tot durch Steinigung, wahr sein
kann, wo doch Allah(s.w.t) das Urteil nach einer Unzucht ganz klar und deutlich
offenbart hat?
Zudem sagt Allah(s.w.t) einen
Vers vorher:
(Dies ist) eine Sure, die Wir hinab sandten und die Wir
zum Gesetz erhoben, und worin Wir deutliche Zeichen offenbarten, auf das ihr
ermahnt sein möget. [24:1]
Wie man sehr offen lesen kann,
ermahnt Allah (s.w.t) zur Einhaltung der offenbarten Gesetze und das sie
verpflichtend sind.
Das ist
das Gesetz von Allah (s.w.t), Der, Dem es nicht an Worten mangelt [31:27], Der
die besten und makellosesten Richtlinien den Menschen für ihren Lebensstil
offenbart hat [5:50], Der nicht vergesslich ist [19:64] und die heilige Schrift
(Quran) genau, detailliert und vollkommen herab gesandt hat. [11:1]
Und wenn alle Bäume, die auf der Erde sind, Schreibrohre
wären und der Ozean (Tinte), und sieben Ozeane würden sie mit Nachschub
versorgen, selbst dann könnten Allahs Worte nicht erschöpft werden. Wahrlich,
Allah ist Allmächtig, Allweise. [31:27]
Wünschen sie etwa die Richtlinien der Dschahiliya? Und wer
ist ein besserer Richter als Allah für ein Volk, das fest im Glauben ist? [5:50]
"Wir (Engel) kommen nur auf den Befehl deines Herrn
hernieder. Sein ist alles, was vor uns und was hinter uns und was dazwischen
ist; und dein Herr ist nicht vergesslich. [19:64]
Alif Lam Ra'. (Dies ist) ein Buch, dessen Verse
vervollkommnet und dann im Einzelnen erklärt worden sind - von einem Allweisen,
Allkundigen. [11:1]
Jene Islamisten, damit meine
ich die in der Religion eine Übertretung begehen, benutzen das Wort "Rajm" um
Menschen, die Unzucht begangen haben durch die Steinigung zu töten. Sie
behaupten das es eigentlich einen Vers diesbezüglich über "Rajm" gäbe, dieser
jedoch von einer Ziege gefressen wurde und somit nicht mehr belegbar sei.
- Ibni
mace (Madsche) Niqah S.36,Hadith 1944
- Ahmad
ibn Hanbal 5/131,132,138 und 6/269
Wehe an jenem Tag den Leugnern! [77:49]
An welches Wort, nach diesem, wollen sie denn glauben?
[77:50]
Und unter den Menschen gibt es solche, die leeres Gerede
vorziehen, um (Menschen) ohne Wissen von Allahs Weg hinweg in die Irre zu
führen, und um damit Spott zu treiben. Solchen (Menschen) harrt eine schmähliche
Strafe. [31:6]
Wahrlich, Wir haben euch ein Buch herab gesandt, worin
eure Ehre liegt; wollt ihr es denn nicht begreifen? [21:10]
Der Prophet (s.a.a) sagte
einst:
"Die Religion des Menschen ist
sein Verstand. Wer keinen Verstand hat, der hat auch keine Religion (Iman)."
Allah (s.w.t) sagt des
Weiteren:
Niemandem steht es zu, zu glauben, es sei denn mit Allahs
Erlaubnis. Und Er lässt (Seinen) Zorn auf jene herab, die ihre Vernunft (dazu)
nicht gebrauchen wollen. [10:100]
Verse
bezüglich des Wortes "Rajm" (ragim)
Zunächst zur Begrifferklärung :
Rajm (ragim) kommt ursprünglich
aus dem Arabischen "R-C-M".
Definition: jemandem mit einem Stein bewerfen, steinigen, fluchen, beleidigen, verwünschen,
etwas völlig verlassen, mit Verdacht reden, schlimmen Verdacht anderen gegenüber
hegen, über dem Grab einen Grabstein als Zeichen zu setzen, ausschließen,
vertreiben, wegjagen, ausweisen, entfernen
Muslime werden mit dem Wort
rajm das erste Mal im Zusammenhang mit der Vertreibung des Teufels/Iblis aus dem
Paradies und der göttlichen Gegenwart konfrontiert.
Zuflucht bei Allah vor dem verbannten Teufel
"Aûzu billa
himineşşaytani'r-rajm"
Er sprach: "Hinaus denn von hier; denn wahrlich, du bist
verflucht. [15:34]
(qala fa-hrug minha fa-innaka
ragimun ) [15:34]
Er sprach: "So geh hinaus von hier; denn du bist ein
Verfluchter. [38:77]
(qala fa-hrug minha fa-innaka
ragimun ) [38:77]
Wie wir aus den
Eigenschaften, Qualitäten und Merkmalen des Teufels erfahren können, hat Allah
(s.w.t) den Teufel durch die Steinigung nicht getötet sondern lediglich aus
seiner Gegenwart vertrieben.
Verse, die belegen, dass
der Teufel/Satan/Iblis nicht durch die Steinigung getötet wurde :
Und
Wir haben ihn vor jedem verfluchten Satan bewahrt; [15:17]
(wa-hafiznaha min kulli
saytanin ragimin) [15:17]
Und als sie es geboren hatte, sagte sie: "Mein Herr,
siehe, ich habe es als Mädchen geboren." Und Allah wusste wohl, was sie geboren
hatte; denn der Knabe ist nicht wie das Mädchen. "Und ich habe sie Maria
genannt, und siehe, ich möchte, dass sie und ihre Nachkommen bei Dir Zuflucht
nehmen vor dem gesteinigten Satan." [3:36]
(fa-lamma wada atha qalat rabbi´inni wada´tuha ´unta wa-llahu
´a´lamtu bi-ma wada´at wa-laysa d-dakaru ka-l-´unta wa-´inni sammaytuha maryama
wa-´inni´u´iduha bika wa-durriyyataha mina s-saytani r-ragimi) [3:36]
Und wenn du den Qur'an liest, so suche bei Allah Zuflucht
vor Satan, dem Verfluchten. [16:98]
(fa-´ida
qara´ta l-qur´ana fa-sta´id bi-llahi mina s-saytani r-ragim i) [16:98]
noch ist dies das Wort Satans, des Verfluchten. [81:25]
(wa-ma huwa bi-qawli saytanin ragim in) [81:25]
Der in diesen
Versen verwendete Begriff rajm (ragim) wird nicht ausschließlich im
Zusammenhang mit der Steinigung oder gesondert Tot durch Steinigen als Deutung,
Bezeichnung oder Erklärung benutzt.
Vielmehr ist
es logischer und richtiger, einen Zusammenhang zwischen dem Steinigen und der
Vertreibung/Verbannung zu schnüren.
Wenn man
jemanden vertreiben möchten, so kann mit Steinen nach ihm werfen auch eine Form
der Vertreibung sein, ohne mit der Absicht, dass man die Person töten möchte.
Im Quran wird
im Bezug auf die Drohung mancher Propheten oder deren Stämme ebenfalls das Wort
Rajm/Ragim benutzt:
Sie sagten: "O Schu'aib, wir verstehen nicht viel von
dem, was du sprichst, und wir sehen nur, dass du unter uns schwach bist. Und
wäre nicht dein Stamm, würden wir dich steinigen. Und du wirst kein Mitleid in
uns wecken." [11:91]
(qala ya-su´aybu ma nafqahu katiran mimma taqulu wa-´inna
la-naraka fina da´ifan wa-law-la rahtuka la-ragmanaka wa-ma ´anta alayna
bi-´aziz in) [11:91]
Er sagte: "Wendest du dich von meinen Göttern ab, o
Abraham? Wenn du (damit) nicht aufhörst, so werde ich dich wahrlich steinigen.
Verlass mich für lange Zeit." [19:46]
(qala ´a-ragibun ´anta ´an ´alihati ya-´ibrahimu la-in lam
tantahi la-´argumannaka wa-hgurni maliyya n) [19:46]
und ich nehme meine Zuflucht bei meinem Herrn und eurem
Herrn, damit ihr mich nicht steinigt. [44:20]
(wa-´inni ´udtu bi-rabbi wa rabbikum ´an targumun i) [44:20]
Sie sagten: "Wenn du (davon) nicht ablässt, o Noah, so
wirst du sicherlich gesteinigt werden." [26:116]
(qala la-´in lam tantahi ya-nuhu la-takunanna
mina l-margumin a) [26:116]
Solche eben
erwähnten Verse und deresgleichen können bei der Definition des Begriffs
Rajm/Ragim als Steinigung vielleicht verstanden werden. Nur das man die
Definition Töten durch die Steinigung daraus verstehen könnte, wäre völlig
daneben und nicht nachzuvollziehen. Um jemanden aus seiner eigenen Gegenwart zu
verjagen, auszuschließen und zu verbannen, kann man als ersten Zug das Steinigen
(ihn mit Steinen bewerfen) ruhig verwenden. Wir müssen dem sogar nicht einmal
die Bedeutung der Steinigung geben, denn so wie es in den im Bezug auf den
Teufel/Iblis verwendeten Versen gebraucht wurde, kann es bei diesen Versen
ebenso im Bezug auf die Vertreibung verwendet worden sein.
Diese
Möglichkeit ist auch für jene Verse denkbar:
Er sagte: "Wendest du dich von meinen Göttern ab, o
Abraham? Wenn du (damit) nicht aufhörst, so werde ich dich wahrlich steinigen.
Verlass mich für lange Zeit." [19:46]
Wenn der Vater
von Abraham (a.s) ihn hätte wirklich hätte töten wollen, dann hätte er ja wohl
kaum ihn dazu aufgefordert, seine Gegenwart für lange Zeit zu verlassen. Die
Absicht des Vaters ist hier, dass Abraham (a.s) solange von seiner Gegenwart
verbannt bleiben soll, bis er seine Einstellung und Meinung ändert.
Und ich nehme meine Zuflucht bei meinem Herrn und eurem
Herrn, damit ihr mich nicht steinigt. [44:20]
(wa-´inni ´udtu bi-rabbi wa rabbikum ´an targumun i) [44:20]
Der oben
zitierte Vers lässt uns ohne jeden Zweifel und ganz deutlich erkennen und
verstehen, dass das Wort Rajm/Ragim in den Worten von Hz. Musa (Moses) (a.s),
die er zu seinen gegenüber stehenden Menschen sagte, in keinster Weise die
Tötung durch Steinigung zu bedeuten hat. Denn Hz. Musa (Moses) (a.s) wurde
nicht gesteinigt sondern vertrieben/verbannt.
Nun können
manche aber sagen, dass das Töten durch Steinigung zwar nicht im heiligen Quran,
dem Wort Allahs (Gottes) (s.w.t), steht, aber die Bezeichnung für das
Urteil/Strafe bei Unzucht durch Verheiratete so genannt wird, und das bedeutet
Tot durch Steinigung.
Tatsächlich
ist, dass außer den Chawaridhsch (Charijiyya) und einigen der Mutazila (eine
alte fast ausgestorbene Rechtsschule) immer so verstanden worden.
Um
herauszufinden, weshalb es zu dieser Art des Verständnisses kam, müssen wir die
alte Art des Gesetzsystems (Gesetzgebung), den Quran und die Rechtsaussprüche
aus der Sunnah (Verfahrensweise) genauer untersuchen.
Es ist
festzustellen, dass die alten Schriften der Juden und Christen bei der
Urteilsgebung "Tot durch Steinigung" die Muslime bei ihrer Urteilsgebung sehr
beeinflusst haben.
Die Strafe und
Rajm/Ragim für Unzucht (Dhina) in Christlichen sowie Jüdischen Schriften
Verheiratete
Männer und Frauen, Homosexuelle (Analverkehr, der, der es zulässt und der es
tut), diejenigen die mit Tieren Geschlechtverkehr haben, die mit verlobten
Mädchen Unzucht begehen und das Mädchen welche verlobt ist und mit ihrem
Einverständnis Unzucht begeht wird nach dem jüdischen Gesetz getötet.
(Unten stehen die Verse mit genauen Quellenangaben aus Bibel und Thora)
Die Juden, die
ja dieses Rechtsurteil kannten, berichteten dem Propheten Hz. Muhammad (s.a.a)
über einen Mann und eine Frau, die zusammen Unzucht begangen hatten. Sie
verlangten vom Propheten (s.a.a), dass er ein Urteil sprechen soll. Der Prophet
fragte daraufhin, was denn laut der Thora als Strafe auf diese Schuld fällt.
Sie sagten,
dass diejenigen, die Unzucht begehen, in der Öffentlichkeit dem Prügel der
Menschen ausgeliefert und gepeinigt werden.
Abdullah ibn
Salam (der ein ehemaliger Jude war jedoch den Islam annahm) sagte, als er diese
Worte der Juden hörte, dass sie lügen und das es in der Thora die Bestrafung des
Rajm gibt. Sie brachten dann die Thora und legten ihre Hand beim Vorlesen genau
auf den Vers des "Rajm". Als Abdullah ibn Salam ihre Hände von der Stelle nahm,
und sie zugaben, dass es in der Thora einen "Rajm"-Vers gibt, befahl Rasulullah
(s.a.a), dass sie nach diesem Vers nach dem "Rajm" bestraft werden sollen, und
das wurden sie dann auch..
(Sahih
Buhari Hudud 24, Sahih Muslim Hudud 27, Tirmidhi Hudud 10, Ibn Mace Hudud 10)
Diese
Überlieferung ist fast in allen Überlieferungsbüchern zu finden.
Die Schriftgelehrten und Pharisäer brachten
eine Frau, beim Ehebruch ergriffen, und stellten sie in die Mitte und sprachen
zu ihm: "Meister, diese Frau ist auf frischer Tat beim Ehebruch ergriffen
worden. Mose aber hat uns im Gesetz geboten, solche Frauen zu steinigen. Was
sagst du?" Jesus bückte sich und schrieb mit dem Finger auf die Erde. Als sie
nun fortfuhren, ihn zu fragen, richtete er sich auf und sprach zu ihnen: "´Wer
unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie."
(Joh. 8, 3-7)
Wenn irgendjemand seinem Vater oder seiner Mutter flucht,
muss er getötet werden; er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht, ihr
Blut ist auf ihm. Wenn ein Mann mit einer Frau Ehebruch treibt, wenn ein Mann
Ehebruch treibt mit der Frau seines Nächsten, müssen der Ehebrecher und die
Ehebrecherin getötet werden. Und wenn ein Mann bei der Frau seines Vaters liegt:
er hat die Blöße seines Vaters aufgedeckt, beide müssen getötet werden, ihr Blut
ist auf ihnen. Und wenn ein Mann bei seiner Schwiegertochter liegt, müssen beide
getötet werden. Sie haben eine schändliche Befleckung verübt, ihr Blut ist auf
ihnen. Und wenn ein Mann bei einem Mann liegt, wie man bei einer Frau liegt,
[dann] haben beide einen Gräuel verübt. Sie müssen getötet werden, ihr Blut ist
auf ihnen. Und wenn ein Mann eine Frau nimmt und ihre Mutter, das ist eine
Schandtat; man soll ihn und sie mit Feuer verbrennen, damit keine Schandtat in
eurer Mitte sei. Und wenn ein Mann bei einem Vieh liegt, soll er unbedingt
getötet werden, und das Vieh sollt ihr umbringen. Und wenn eine Frau sich
irgendeinem Vieh nähert, damit es sie begatte, dann sollst du die Frau und das
Vieh umbringen. Sie müssen getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen. Und wenn ein
Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner
Mutter, und er sieht ihre Blöße, und sie sieht seine Blöße: das ist eine
Schande, und sie sollen ausgerottet werden vor den Augen der Kinder ihres
Volkes. Er hat die Blöße seiner Schwester aufgedeckt, er soll seine Schuld
tragen. Und wenn ein Mann bei einer kranken Frau liegt und ihre Blöße aufdeckt,
so hat er ihre Quelle enthüllt, und sie hat die Quelle ihres Blutes aufgedeckt.
Sie sollen beide ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes.
(Levitikus 20, 9-18)
Und wenn die Tochter eines Priesters sich durch Hurerei
entweiht, so entweiht sie ihren Vater: sie soll mit Feuer verbrannt werden.
(Levitikus 21, 9)
Wenn … sich
keine Beweisstücke für die Unberührtheit des Mädchens beibringen lassen, soll
man das Mädchen hinausführen und vor die Tür des Vaterhauses bringen.
Dann
sollen die Männer ihrer Stadt sie steinigen, und sie soll sterben; denn sie
hat eine Schandtat in Israel begangen. […] Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie
er bei einer verheirateten Frau liegt, dann sollen beide sterben, der Mann … und
die Frau. … dann sollt ihr beide zum Tor der Stadt führen. Ihr sollt sie
steinigen, und sie sollen sterben …"
(Deuteronomium
22,21)
„Wenn eine Jungfrau verlobt ist und ein Mann trifft sie
innerhalb der Stadt und wohnt ihr bei, so sollt ihr sie alle beide zum Stadttor
hinausführen und sollt sie beide steinigen, dass sie sterben, die
Jungfrau, weil sie nicht geschrieen hat, obwohl sie doch in der Stadt war, den
Mann, weil er seines Nächsten Braut geschändet hat, so sollst du das Böse aus
deiner Mitte wegtun.“
(5 Mose 22)
»Ein Mann, der mit der Frau seines Nächsten die Ehe bricht,
wird mit dem Tode bestraft, der Ehebrecher samt der Ehebrecherin.«
(3. Mose, 20.10)
Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft
... sollen beide aus ihrem Volke ausgemerzt werden.«
(3. Mose, 20, 11-17)
Nach all dem ist festzustellen, dass "Rajm" zunächst einmal
als erstes nicht das Problem der Muslime sondern der Juden und Christen ist. Der
Grund, weshalb sie sich mit dem Unzuchtfall aus ihrem Stamm an den Propheten Hz.
Muhammad (s.a.a) wandten, könnte gewesen sein, weil der Islam für Unzucht eine
geringere Strafe vorsieht, als in ihren verfälschten Schriften.
Die Strafe
die im heiligen Quran für die Unzucht vorgesehen ist
Der Vers 14
ist insofern wichtig, da Allah (Gott) (s.w.t) vor seinem Rechtsurteil, welches
natürlich vollkommen ist, die Menschen daraufhin ermahnt, Seinem (s.w.t) und dem
Wort seines letzten Gesandten Hz. Muhammad (s.a.a) gehorsam folge zu leisten und
bei einer Übertretung (also bei einer Hinzufügung oder Vernachlässigung des
Vorgesehenen oder bei einer völlig anderen festgelegten Bestrafung, welche die
göttliche, wahrhaftige und vollkommene Rechtssprechung in jenem Fall in den
Schatten stellen würde, sie also die Menschen die es begehen eine schwere
schmähliche Strafe zuteil kommen wird. Übrigens ist das Nichtberücksichtigen von
Allahs (s.w.t) Rechtssprechung in seiner heiligen Schrift auch eine Form des
Leugnens, welches sehr hart bestraft werden wird)
Und wer Allah und Seinem Gesandten den Gehorsam versagt
und Seine Schranken übertritt, den führt Er ins Feuer; darin muss er ewig
bleiben; und ihm wird eine schmähliche Strafe zuteil. [4:14]
wa-man
ya si llaha wa-rasulahu wa-yata adda hududahu yudhilhu naran halidan fiha
wa-lahu adabun muhin un) [4:14]
Nun zu der
Bestrafung von Unzucht nach dem Islam
Und wenn einige eurer Frauen eine Hurerei begehen, dann
ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie
in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg gibt.
[4:15]
(wa-llati ya-tina l-fahisata
min nisa ikum fa-stashidu alayhinna arba atan minkum fa-in sahidu fa-amsikuhunna
fi l-buyuti hatta yatawaffahunna l-mwatu aw yag ala llahu lahunna sabilan)
[4:15]
Und wenn zwei von euch (Männern) es begehen, dann fügt
ihnen Übel zu. Wenn sie (aber) umkehren und sich bessern, dann lasset ab von
ihnen; denn Allah ist Gnädig und Barmherzig. [4:16]
(wa-lladani ya´tiyaniha minkum fa-´aduhuma fa-´in taba
wa-´aslaha fa-´a´ridu ´anhuma ´inna llaha kana tawwaban rahima n) [4:16]
Nach den
meisten der Mutazilla Anhängerschaft waren die Verse 14 und 15 aus der Sure
Nisa der erste Meilenstein/Stufe im Islam zur Bestrafung von Unzucht begehenden
Menschen. Zur Anfangszeit der Offenbarung (Quran/Islam) wurden die Frauen, die
Unzucht trieben, in ihren Häusern eingesperrt und die Männer wurden mit Rügen,
Erniedrigungen, Peinigungen und Prügelstrafen bestraft.
Es ist auch
anzumerken, dass diese Strafen ebenso für Homosexuelle gelten.
Später in der
Sure "Nur" im Vers 2 jedoch wird die oberste Strafe für die Unzüchtigen
offenbart.
Allah (s.w.t)
sagt:
Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen
gegebenenfalls jeweils mit hundert Peitschenhieben aus; und lasset euch
angesichts dieser Vorschrift Allahs nicht von Mitleid mit den beiden ergreifen,
wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen
soll ihrer Pein beiwohnen. [24:2]
(az-zaniyatu wa-z-zani fa-glidu
kulla wahidin minhuma mi´ata galdatin wa-la ta´hudkum bihima ra´fatun fi dini
llahi ´in kuntum tu´minuna bi-llahi wa-l-yawmi l-´ahiri wa-l-yashad ´adabahuma
ta´ifatun mina l-mu´minina ) [24:2]
Ein weiterer Beweis dafür,
dass die Unzüchtigen nicht getötet werden sollen, ist jener Vers, wo Allah
(s.w.t) offenbart, dass Unzüchtige nur mit anderen Unzüchtigen heiraten dürfen.
Wie soll denn dieser Rechtsausspruch eingehalten werden, wenn es keine
Unzüchtigen mehr gibt, da sie ja alle zu Tode gesteinigt werden.
Allah (s.w.t) sagt:
Ein Unzüchtiger darf nur eine Unzüchtige oder eine
Götzendienerin heiraten, und eine Unzüchtige darf nur einen Unzüchtigen oder
einen Götzendiener heiraten; den Gläubigen aber ist das verwehrt. [24:3]
az-zānī
lā yankiuillā
zāniyatanaw
mušrikatan wa-z-zāniyatu lā yankiuhā
illā
zānin
aw
mušrikun wa-
hurrima
dālika
alā l-mu
minīna) [34:3]
Es reicht nicht einmal, wenn
nicht genau vier Zeugen diesen Akt der Unzucht bezeugen können, da ansonsten
jene, die es angeblich gesehen haben wollen, aber nicht die genaue Anzahl von
Zeugen bilden können, als Frevler und Lügner beschuldigt und mit achtzig
Peitschenhieben bestraft werden. In den Versen über Ehebruch oder Unzucht wird
kein Unterschied darüber gemacht, ob es öffentlich oder im eigenen Heim begangen
wurde. Wenn es also keine vier direkten Augenzeugen gibt, ist es nach dem Recht
keine Unzucht.
Die Strafe für die Bezichtiger,
die jedoch nicht vier an der Zahl sind :
Und denjenigen, die ehrbaren Frauen (Unkeuschheit)
vorwerfen, jedoch nicht vier Zeugen (dafür) beibringen, verabreicht achtzig
Peitschenhiebe. Und lasset ihre Zeugenaussage niemals gelten; denn sie sind es,
die Frevler sind; [24:4]
(wa-lladīna yarmūna l-muhsanāti tumma lam ya´tū bi-´arba´ati
šuhadā´a fa-glidūhum
tamānīna galdatan wa-lā taqbalū lahum šahādatan ´abadan wa-´ulā´ika humu
l-fāsiqūna) [24:4]
Diese Verse
werden als endgültige Strafe für die Täter vorgesehen. In den Versen wird jedoch
kein Unterschied unter verehelichten und ledigen Unzuchttreiben gemacht.
Lediglich für die Frauen/Mägde, die im Dienste (Hausmädchen/Hilfsmädchen/Frauen
für den Haushalt und andere Arbeiten) eines Hauses stehen, wird bei der Strafe
unterschieden.
Allah (s.w.t)
(Gott) sagt in diesem Zusammenhang:
Und wer von euch nicht vermögend genug ist, um gläubige
Frauen zu heiraten, der heirate von dem Besitz eurer rechten Hand unter euren
gläubigen Mägden; und Allah kennt euren Glauben sehr wohl. Ihr seid einer vom
anderen. Darum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Familien und gebt ihnen ihre
Brautgabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, weder Unzucht treiben noch
insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der
Unzucht schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für
freie Frauen vorgeschrieben ist. Diese (Erleichterung) ist für diejenigen von
euch (vorgesehen), die fürchten, in Bedrängnis zu kommen. Dass ihr Geduld übt,
ist besser für euch; und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. [4:25]
Nun, die
Mägde, die also nach ihrer Verehelichung Unzucht begehen, sollen sie die Hälfte
der Strafe erhalten, die für die freien Frauen vorgesehen ist. Das ist ein
weiterer Beleg dafür, dass es die Steinigung bis zum Tode im heiligen Worte
Gottes für Unzucht-Begehende nicht gibt. Denn wie sollte wohl eine Strafe
aussehen, wo jener Mensch nur zur Hälfte sterben soll. Das geht nicht und das
gibt es auch nicht.
Was die Strafe
für freie Frauen (die also im Dienste von keinem standen. Damit ist nicht der
Unterschied zwischen einer ledigen oder verheirateten Person gemeint, sondern
ausschließlich Dienstfrauen, die angeheiratet wurden) ist wird hier noch einmal
zitiert:
Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen
gegebenenfalls jeweils mit hundert Peitschenhieben aus; und lasset euch
angesichts dieser Vorschrift Allahs nicht von Mitleid mit den beiden ergreifen,
wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen
soll ihrer Pein beiwohnen. [24:2]
(az-zaniyatu wa-z-zani fa-glidu
kulla wahidin minhuma mi´ata galdatin wa-la ta´hudkum bihima ra´fatun fi dini
llahi ´in kuntum tu´minuna bi-llahi wa-l-yawmi l-´ahiri wa-l-yashad ´adabahuma
ta´ifatun mina l-mu´minina ) [24:2]
Die Verse
legen ganz offen dar, dass Unzucht etwas Schlimmes ist, jedoch werden auch alle
anderen Rahmenbedingungen zur Bestrafung sofort festgelegt und nichts wird mehr
offen gelassen zur eigenen Rechtsfindung oder Deutung. Es müssen also wie schon
zitiert, vier Zeugen die Unzucht bestätigen, da ansonsten die Kläger selbst
bestraft werden. Damit wird auch gleichzeitig der üblen Nachrede und Hetze
vorgebeugt. Nun, wie sieht es denn aus, wenn der Ehepartner seine Partnerin oder
seinen Partner bei der Unzucht ertappt, jedoch alleine ist bei der Ertappung.
In diesem
Zusammenhang offenbart Allah(s.w.t) folgende Verse:
Und (was) jene (betrifft), die ihren Gattinnen
(Ehebruch) vorwerfen und keine Zeugen (dafür) außer sich selber haben - von
solchen Leuten soll die Aussage des Mannes allein (genügen), wenn er viermal bei
Allah schwört, dass er die Wahrheit rede; [24:6]
Und (sein) fünfter (Eid) soll sein, dass der Fluch
Allahs auf ihm lasten möge, falls er ein Lügner sei. [24:7]
Von ihr aber soll die Strafe abgewendet werden, wenn
sie viermal den Schwur bei Allah leistet, dass er ein Lügner sei. [24:8]
Und (ihr) fünfter (Eid) soll sein, dass Allahs Zorn auf
ihr lasten möge, falls er die Wahrheit rede. [24:9]
Allah (s.w.t)
fordert also von dem Ehepartner, dass dieser vier mal schwört, dass er seine
Gattin erwischt habe bei der Unzucht und sein fünfter Eid soll ein Fluch auf
sich selbst sein, wenn er denn lügt. Aber wenn die Gattin ebenfalls vier mal bei
Allah (s.w.t) schwört, dass ihr Ehemann sie beschuldigt und auch ein fünftes mal
den Eid ablegt, dass auch sie der Fluch Allahs (s.w.t) treffen möge, wenn sie
lügt, bekommt keiner eine Strafe und die Abrechnung liegt bei Allah (s.w.t) am
Tage des jüngsten Gerichtes, wo sie dann auf Grund ihres falschen Eides und
ihrer Unzucht Rechenschaft ablegen müssen und gegebenenfalls bestraft werden.
Genau so ein
Fall wird aus der Zeit des Propheten (s.a.a) überliefert, wo die Eheleute
geschieden wurden und das Kind der Mutter übergeben wurde.
Das Verbot der
Schlechtrederei durch die Auferlegung zur Bestätigung der Unzucht durch vier
Personen ist im selben Schritt der Schutz vor Hetze und Schlechtmacherei in der
Gesellschaft für die anständigen Menschen, dessen Ehre und Würde geschützt
werden soll. Der Beweis dafür ist die Bestrafung der Personen die nicht die
vorgesehene Anzahl an Zeugen bilden können und als Verleumder bestraft werden.
Schlechte Frauen sind für schlechte Männer, und
schlechte Männer sind für schlechte Frauen. Und gute Frauen sind für gute
Männer, und gute Männer sind für gute Frauen; sie sind frei von all dem, was sie
(die Verleumder) sagen. Auf sie wartet Vergebung und eine ehrenvolle Versorgung.
[24:26]
Wäre nicht Allahs Huld und Seine Barmherzigkeit über
euch und wäre Allah nicht Allvergebend, Allweise, (wäret ihr verloren gewesen).
[24:10]
Allah (s.w.t) offenbart im
Bezug auf die Menschen die Unzucht begangen haben nachdem man sie
ertappt und ihrer Strafe übergeben hat:
Und wenn zwei Personen unter euch solches begehen, dann
bestrafet sie beide. Wenn sie dann bereuen und sich bessern, so lasst sie für
sich; wahrlich, Allah ist allverzeihend, barmherzig. [4:16]
Wie kann man
also behaupten, dass die Bestrafung für die Unzucht-Begehenden Tod durch
Steinigung oder allgemein Tod ist, wo doch Allah (s.w.t) ganz klar offenbart,
wie in solchen Fällen zu handeln ist. In vielen Versen aus den Worten Allahs
(s.w.t) wurde bewiesen, dass es ausgeschlossen ist, dass rajm/ragim
ausschließlich Steinigung oder überhaupt die Todesstrafe durch Steinigung für
Unzucht sein soll. Wo doch die Unzüchtigen nach den Worten Allahs (s.w.t)
miteinander heiraten und sogar noch bereuen dürfen und dadurch ihre Freiheit
wieder erlangen können, wie oben zitiert wurde. Darf man überhaupt als
wahrhaftiger Muslim davon ausgehen, dass der Schöpfer Allah (s.w.t) bei seiner
Rechtssprechung etwas vergessen haben könnte oder etwas unpräzise geschildert
haben könnte, wo die Menschen Gefahr laufen, einen Fehler zu begehen? Bei Allah
(s.w.t) dem Allwissenden: NEIN das darf man nicht. Genauso wenig darf man auch
nicht denken oder behaupten, dass Allah (s.w.t) eine Rechtssprechung in einem
Fall nur zur Hälfte tätigt oder getätigt hat und die andere Hälfte unabhängig
von der göttlichen Führung seinem Gesandten Hz. Muhammad (s.a.a) überlässt. Der
Prophet(s.a.a) hat niemals aus eigener Sache entschieden oder gehandelt. Im
Gegenteil, wenn Menschen ihn mit Fragen konfrontierten, dessen Lösung noch in
keiner Offenbarung offen gelegt wurde, wartete er ab, bis Allah (s.w.t) es ihm
offenbarte.
Auch wenn es
eigentlich nicht mehr erforderlich ist, da für die wahrhaftigen Muslime das Wort
Allahs (s.w.t) immer ausreichend ist, wenn in einem Fall eine
Entscheidung/Rechtssprechung vorliegt, möchten wir doch noch im nächsten Schritt
die Überlieferungen überprüfen, die uns diesbezüglich erreicht haben.
Das Urteil
für Unzucht in den Ahadith/Überlieferungen
Um eine Angelegenheit oder ein
Problem zu beweisen, ist das Erfinden von Überlieferungen (Ahadith) allbekannt,
und leider sehr verbreitet unter den Muslimen. Allerdings ist es viel
unglaublicher und erschütternder, einen Vers bezüglich des Rajm/ Ragim zu
erfinden, der dann noch so eine schlimme Ausgangsform haben soll. Als wir
bewiesen, dass der Begriff Rajm / Ragim im Zusammenhang mit Unzucht im heiligen
Quran nicht gegeben ist, mussten wir bemerken, dass wir es aber als Urteil und
Entscheidung wegen den Überlieferungen doch als gültig akzeptieren sollen.
Diese Überlieferungen, die
angeblich wahr sein sollen, haben ihren Weg bis in die als authentisch
angesehenen Quellenbücher für Überlieferungen geschafft.
Nun, untersuchen wir einige
dieser vermeidlich wahren Überlieferungen diesbezüglich.
Nach einer Überlieferung sagte
Omar ibn Chatab auf der Kanzel folgendes:
Allah (s.w.t) hat Muhammad
(s.a.a.) mit der Wahrhaftigkeit gesandt und offenbarte ihm ein Buch. Unter den
ihm offenbarten Versen gab es auch einen Rajm/Ragim -Vers .Wir haben ihn
gelesen, gemerkt und verstanden. Der Gesandte Allahs (s.w.t) hat Rajm
durchgeführt. Und wir haben nach ihm auch Rajm/Ragim durchgeführt. Jetzt wo die
Zeit vergangen ist, befürchte ich, dass jemand hervorkommt und den Rajm/Ragim-Vers
leugnet und somit eine der Verpflichtungen Allahs verlässt und irre geht. Im
Buche Allahs gibt es Rajm / Ragim. Wenn die Unzucht bewiesen wird, es eine
Schwangerschaft gibt oder es zugegeben wird, muss das Rajm durchgeführt werden.
Quelle:
Sahih-i Buhari Hudud 30-31, Sahih-i Muslim Hudud 15, Ibni Mace (Madsche) Hudud
9
Wenn man im Buch die gesamte
sehr lange Überlieferung untersucht, bemerkt man sofort, dass die angeblich
wahre Überlieferung einige Eigenartigkeiten mit sich bringt. Omar ibn Chatab war
auf die Kanzel gestiegen um ein Problem zu lösen, was das Kalifat betrifft. Das
Omar ibn Chatab bei einer Ansprache, wo es um die Lösung eines
Khalifat-Problemes ging, noch zwischendurch etwas über einen nicht im heiligen
Quran stehenden Rajm /Ragim-Vers gesprochen haben soll, ist etwas sehr
merkwürdig und unschlüssig.
Die beste Antwort auf diese
angeblich wahre Überlieferung, dass der heilige Quran unvollständig sei, gibt
Allah(s.w.t) selbst.
Allah (s.w.t) offenbarte
diesbezüglich:
Wahrlich, Wir Selbst haben diese Ermahnung herab
gesandt, und sicherlich werden Wir ihr Hüter sein. [15:9]
Er ist der Kenner des Verborgenen - Er enthüllt keinem
Seine Kenntnis vom Verborgenen , [72:26]
außer allein dem, den Er unter Seinen Gesandten erwählt
hat. Und dann lässt Er vor ihm und hinter ihm eine Schutzwache, [72:27]
damit Er gewährleistet sieht, dass sie (Seine
Gesandten) die Botschaften ihres Herrn verkündet haben. Und Er umfasst alles,
was bei ihnen ist, und Er zeichnet alle Dinge ganz genau auf. [72:28]
Und Wir schickten vor dir keinen Gesandten oder Propheten,
dem, wenn er etwas wünschte, Satan seinen Wunsch nicht (zu) beeinflussen
(trachtete). Doch Allah macht zunichte, was Satan einstreut. Dann setzt Allah
Seine Zeichen fest. Und Allah ist Allwissend, Allweise. [22:52]
Das sind nur
einige wenige Verse (Worte Allahs/Gottes (s.w.t)) die ganz eindeutig darauf
hinweisen, dass Allah (s.w.t) selbst alle seine offenbarten Verse und Zeichen
schützt und auf sie acht gibt. Anders wäre die Religion nämlich auch nicht
vollkommen und vollständig und es würde irgendwann ein neuer Gesandter geschickt
werden müssen, der wieder das Falsche vom Wahren trennt für die Menschheit. Aber
wie wir wissen, war Hz. Muhammad (s.a.a) das Siegel der Propheten.
Was auch
verwunderlich ist, dass angeblich das Thema Rajm/Ragim mit dem Khalifatsproblem
besprochen wird aber keiner der Gefährten nichts sagt. Und das ist ein
ungewohntes
Verhalten für die Gefährten. Wenn dies wirklich ein Vers aus
dem Quran war, weshalb steht er dann nicht im Quran?!
Weshalb gibt es nicht eine
einzige Überlieferung vom Propheten (s.a.a), dass dieser Vers aus dem Quran
weggelassen wurde?! Und das die Überlieferung zur Art und Weise wie die Verse
aufgebaut und gestaltet sind, überhaupt nicht dazu passt, ist wiederum ein
weiteres Thema. Wenn Allah (s.w.t) den Namen/Begriff Rajm/Ragim für die
Bestrafung aufgehoben oder weggelassen haben soll, weshalb hat Allah (s.w.t)
dann nicht auch noch seinen Rechtsspruch für die Unzucht aufgehoben oder
weggenommen?!
Oder weshalb sollte Allah
(s.w.t) einen rechtmäßigen und wahren Begriff im Bezug auf das Problem
weggelassen haben?
Etwa um uns Menschen irre zu führen?
BEI ALLAH (s.w.t) dem Erhabenen und Barmherzigen: NEIN NIEMALS !!!!
Weshalb hat der Prophet
Muhammad (s.a.a) nicht einmal darüber etwas gesagt, dass es so etwas gab, aber
ausgelassen wurde?! Und weshalb werden diese Überlieferungen einfach so
übernommen, ohne dass sie vorerst durchdacht werden im Bezug auf den Quran?! All
diese Dinge sind sehr merkwürdig!
Das sogar einer wie Zaid ibn
Sabit in diese Überlieferungen hineingezogen wird und behauptet wird, dass Zaid
ibn Sabit gesagt haben soll: "Omar ibn Chatab brachte einen Vers über Rajm/Ragm,
nur konnte er keine Zeugen vorbringen, daher wurde dieser Vers nicht akzeptiert"
Quelle :
Ahmad ibn Hanbal 5/183
Wie passt denn die
Überlieferung mit der Überlieferung von Omar ibn Chatabs Rede zusammen, wo er
gesagt haben soll:
.....Unter den ihm offenbarten
Versen gab es auch einen Rajm/Ragim -Vers .Wir haben ihn gelesen, gemerkt und
verstanden.........
Erst haben ihn alle gelesen,
gemerkt und verstanden und dann wusste keiner außer Omar ibn Chatab Bescheid.
Und was noch eigenartig ist, dass es auch eine Überlieferung von Zaid ibn Sabit
gibt, die wahr sein soll, dessen Worte denen von Omar ibn Chatab sehr ähneln.
Nach einer Überlieferung soll
Zaid ibn Sabit folgendes gesagt haben: "Wir lasen einen Vers über alte Frauen
und Männer, die Unzucht begangen haben, dass bei ihnen Rajm durchgeführt werden
soll."
Marvan, der sich auch dort
befand sagte: "Wenn es denn so ist, dann schreibe den Vers zu den anderen Versen
in den Quran.
Quelle :
Ates Y.K Tafseer Cagdas, Band 6 Seite 145
In einer Überlieferungen wird
gesagt, dass sie es alle gelesen, verstanden und gemerkt haben sollen und in der
anderen wird gesagt, dass es nicht einen Zeugen gab, der dies bestätigen konnte,
was angeblich Omar ibn Chatab gesagt haben soll bezüglich des Verses. Wiederum
in einer anderen Überlieferung soll Zaid ibn Sabit, der zuvor keine Ahnung
hatte, auch den Vers gelesen haben, aber trotz alldem ihn nicht zu den anderen
Versen hinzu geschrieben haben.
Diese und andere sehr
widersprüchliche und ganz offenbar falsche Überlieferungen wurden ganz eindeutig
erfunden, um die Menschen in die Verwirrung zu führen, was den Quran und seine
Vollkommenheit angeht. Das Erfinden von einem Vers, um ein Problem zu lösen oder
eine Sachlage zu rechtfertigen, ist unfassbar.
Diejenigen, die behaupten, dass
die Ausführung des Rajm/Ragim nur in der Verfahrensweise des Propheten (s.a.a)
gewesen war, sollten viel lieber Belege oder Überlieferungen diesbezüglich
hervor bringen.
Nun schauen wir mal auf die
Überlieferungen wo gesagt wird, dass der Prophet (s.a.a) die Rajm/Ragim-Strafe
ausgeführt haben soll.
Es sind nämlich nur drei
Vorfälle bekannt, an dem es passiert sein soll.
Der Erste davon ist der Vorfall
der schon weiter oben erwähnt und beschrieben wurde und die Juden betrifft.
Die anderen
Ahadith/Überlieferungen sind über Frauen, die auch gesteinigt getötet wurden,
die aus den Stämmen Maiz und Gamediyya waren.
(Sahih-i Buhari Hudud 21-22, Sahih-i Muslim Hudud 5-29)
Diese Überlieferungen handeln
von Frauen, die gestanden hatten, Unzucht begangen zu haben und es viermal sagen
mussten bis ihnen geglaubt wurde, wo überprüft wurde, dass sie nicht
geisteskrank waren und zur Zeit der Unzucht verheiratet waren, also einen
Ehemann hatten.
Selbst wenn wir annehmen, dass
diese Überlieferungen wahr sind, bringen sie doch wieder viele Zweifel und
Fragen mit sich.
- Weshalb wurde die Strafe
nicht vor dem Geständnis ausgeführt wo doch bekannt war das sie es taten?
- War diese Handhabung und
Bestrafung vor oder nach den Offenbarungen der Urteilssprechungen von Allah
(s.w.t) zur Unzucht im heiligen Quran ?
- Die vorislamischen Araber
hatten Qissas (mit gleichem Recht vergelten), Handabschneiden, Rajm-Strafe und
nebenbei befindet sich ja auch ein Rajm-Urteil in der Thora, wie schon oben
erwähnt, woran sich auch viele hielten, bis der Quran offenbart wurde.
Könnte
es etwa sein, dass die Araber, die sehr an ihren Sitten und Gebräuchen
festhalten, nach der Offenbahrung des Verses, in dem steht, dass die Unzüchtigen
100 Schläge mit einem Stock (Dschalda) bekommen sollen, auf Grund ihrer sehr
engen und starken Verbundenheit zu ihren Bräuchen versucht haben,
Überlieferungen zu erfinden, damit sie an ihren Sitten festhalten können? Denn
wer sich die Überlieferungen über den angeblichen verschwundenen Vers anschaut,
sieht sofort, dass sie weder göttlich sind und voller Widersprüche sind.
Da es eben keine ausreichenden
Überlieferungen gab, könnten sie den Weg gewählt haben einen Vers zu erfinden.
denn anders sind die Widersprüche nicht zu erklären.
Einige Überlieferungen zeigen,
wenn es auch nicht das Wort und die Verfahrensweise des Propheten (s.a.a) gibt,
wie die Araber in manchen Angelegenheiten gehandelt und reagiert haben.
Es wird angeblich überliefert:
Zwei Wüstenaraber kamen zum
Propheten Hz. Muhammad (s.a.a).
Der eine sagte:
Oh Gesandter Gottes, dieser mein Sohn arbeitete bei einem gegen Lohn. Und er machte
Unzucht mit der Frau von seinem Arbeitgeber. Ich habe für meinen Sohn eine Buße
von 100 Schafen und eine Sklavin als Lösegeld gegeben. Ich fragte die Wissenden
Männer (Weisen) und sie antworteten mir, nachdem mein Sohn 100 Schläge mit
einem Stock bekommen hat er auch zusätzlich noch ein Jahr aus der Gesellschaft
verbannt werden und bei der Frau rajm gemacht werden soll .
Der Prophet sagte: "Bei Allah
der mein Leben in seiner Hand hält. Ich werde mit seinem Buch handeln. Die
Schafe und die Sklavin sollen dir zurückgegeben werden. Deinem Sohn werden 100
Stockschläge verpasst und er wird ein Jahr lang verbannt."
Nach dem der Prophet so
gesprochen hatte, soll der Prophet zu Unays gesagt haben: "Steh auf Unays und
geh zu seiner Frau, wenn sie geständig ist, bestrafe sie mit "Rajm". Unays ging
und bestrafte die Frau mit rajm, nach dem sie geständig war.
Die Menschen, die die
Bestrafung Allahs (Gottes) (s.w.t) für zu gering halten, sind sie denn
gerechter, dass sie eine schwerere Strafe fordern?
Sagt denn Allah (s.w.t) nicht,
dass bei Unzüchtigen auf gleiche Weise bestraft werden soll und das sie sogar
wieder frei und in Ruhe gelassen sollen, wenn sie bereuen und auch untereinander
heiraten dürfen (die Verse sind alle oben zitiert). Haben die Menschen denn
keine Bedenken, wenn sie dem Propheten Lügen in den Mund legen, dass er gegen
den Quran anders entschieden haben soll?
Nehmen wir mal an, die Strafe
für Unzucht ist Rajm (Steinigung bis zum Tod) (was ja erwiesen nicht stimmt),
was ist dann wohl die Strafe für das Erfinden eines nicht nachweisbaren Verses
und das in den Mund des Propheten legen von Lügen? Oder die Handlungen der
vorislamischen Araber als Quelle für diese grausame Bestrafung zu zeigen, welche
sich unter anderem auch an die Tora oder ihre eigenen Sitten und Gebräuche
gehalten hatten.
Sayyed M.
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