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Rajm/Ragim Tod durch Steinigung bei Unzucht

 

In einigen Ländern wird leider diese Form von Bestrafung für Unzucht-Begehende verwendet. Die Menschen sterben dabei einen sehr qualvollen Tod, wo sie bis zur Hälfte in den Boden begraben werden, mit einem großen Tuch bedeckt werden und zum Schluss solange gesteinigt werden bis der Tod eingetreten ist.

In diesem Beitrag werden die Hintergründe (Überlieferungen/Ahadith) und die wahre von Allah (s.w.t) (Gott) verhängte Bestrafung für Unzüchtige sehr konkret, präzise ausgearbeitet, dargestellt und bewiesen.

Wie kann es also sein, dass eine sehr grausame und schwere Bestrafung, wie Tot durch Steinigung, wahr sein kann, wo doch Allah(s.w.t) das Urteil nach einer Unzucht ganz klar und deutlich offenbart hat?

 Zudem sagt Allah(s.w.t) einen Vers vorher:

(Dies ist) eine Sure, die Wir hinab sandten und die Wir zum Gesetz erhoben, und worin Wir deutliche Zeichen offenbarten, auf das ihr ermahnt sein möget. [24:1]

Wie man sehr offen lesen kann, ermahnt Allah (s.w.t) zur Einhaltung der offenbarten Gesetze und das sie verpflichtend sind.

Das ist das Gesetz von Allah (s.w.t), Der, Dem es nicht an Worten mangelt [31:27], Der die besten und makellosesten Richtlinien den Menschen für ihren Lebensstil offenbart hat [5:50], Der nicht vergesslich ist [19:64] und die heilige Schrift (Quran) genau, detailliert und vollkommen herab gesandt hat. [11:1]

Und wenn alle Bäume, die auf der Erde sind, Schreibrohre wären und der Ozean (Tinte), und sieben Ozeane würden sie mit Nachschub versorgen, selbst dann könnten Allahs Worte nicht erschöpft werden. Wahrlich, Allah ist Allmächtig, Allweise. [31:27]

Wünschen sie etwa die Richtlinien der Dschahiliya? Und wer ist ein besserer Richter als Allah für ein Volk, das fest im Glauben ist? [5:50]

"Wir (Engel) kommen nur auf den Befehl deines Herrn hernieder. Sein ist alles, was vor uns und was hinter uns und was dazwischen ist; und dein Herr ist nicht vergesslich. [19:64]

Alif Lam Ra'. (Dies ist) ein Buch, dessen Verse vervollkommnet und dann im Einzelnen erklärt worden sind - von einem Allweisen, Allkundigen. [11:1]

 

Jene Islamisten, damit meine ich die in der Religion eine Übertretung begehen, benutzen das Wort  "Rajm" um Menschen, die Unzucht begangen haben durch die Steinigung zu töten. Sie behaupten das es eigentlich einen Vers diesbezüglich über "Rajm" gäbe, dieser jedoch von einer Ziege gefressen wurde und somit nicht mehr belegbar sei.

- Ibni mace (Madsche) Niqah S.36,Hadith 1944

- Ahmad ibn Hanbal 5/131,132,138 und 6/269

 

Wehe an jenem Tag den Leugnern! [77:49]

An welches Wort, nach diesem, wollen sie denn glauben? [77:50]

Und unter den Menschen gibt es solche, die leeres Gerede vorziehen, um (Menschen) ohne Wissen von Allahs Weg hinweg in die Irre zu führen, und um damit Spott zu treiben. Solchen (Menschen) harrt eine schmähliche Strafe. [31:6]

Wahrlich, Wir haben euch ein Buch herab gesandt, worin eure Ehre liegt; wollt ihr es denn nicht begreifen? [21:10]

 

Der Prophet (s.a.a) sagte einst:

"Die Religion des Menschen ist sein Verstand. Wer keinen Verstand hat, der hat auch keine Religion (Iman)."

 

Allah (s.w.t) sagt des Weiteren:

Niemandem steht es zu, zu glauben, es sei denn mit Allahs Erlaubnis. Und Er lässt (Seinen) Zorn auf jene herab, die ihre Vernunft (dazu) nicht gebrauchen wollen. [10:100]

 

Verse bezüglich des Wortes  "Rajm" (ragim)

Zunächst zur Begrifferklärung :

Rajm (ragim) kommt ursprünglich aus dem Arabischen "R-C-M".

Definition: jemandem mit einem Stein bewerfen, steinigen, fluchen, beleidigen, verwünschen, etwas völlig verlassen, mit Verdacht reden, schlimmen Verdacht anderen gegenüber hegen, über dem Grab einen Grabstein als Zeichen zu setzen, ausschließen, vertreiben, wegjagen, ausweisen, entfernen

Muslime werden mit dem Wort rajm das erste Mal im Zusammenhang mit der Vertreibung des Teufels/Iblis aus dem Paradies und der göttlichen Gegenwart konfrontiert.

Zuflucht bei Allah vor dem verbannten Teufel

"Aûzu billa himineşşaytani'r-rajm"  

Er sprach: "Hinaus denn von hier; denn wahrlich, du bist verflucht. [15:34]

(qala fa-hrug minha fa-innaka ragimun ) [15:34]

Er sprach: "So geh hinaus von hier; denn du bist ein Verfluchter. [38:77]

(qala fa-hrug minha fa-innaka ragimun ) [38:77]

Wie wir aus den Eigenschaften, Qualitäten und Merkmalen des Teufels erfahren können, hat Allah (s.w.t) den Teufel durch die Steinigung nicht getötet sondern lediglich aus seiner Gegenwart vertrieben.

 Verse, die belegen, dass der Teufel/Satan/Iblis nicht durch die Steinigung getötet wurde :

Und Wir haben ihn vor jedem verfluchten Satan bewahrt; [15:17]

 (wa-hafiznaha min kulli saytanin ragimin) [15:17]

Und als sie es geboren hatte, sagte sie: "Mein Herr, siehe, ich habe es als Mädchen geboren." Und Allah wusste wohl, was sie geboren hatte; denn der Knabe ist nicht wie das Mädchen. "Und ich habe sie Maria genannt, und siehe, ich möchte, dass sie und ihre Nachkommen bei Dir Zuflucht nehmen vor dem gesteinigten Satan." [3:36]

(fa-lamma wada atha qalat rabbi´inni wada´tuha ´unta wa-llahu ´a´lamtu bi-ma wada´at wa-laysa d-dakaru ka-l-´unta wa-´inni sammaytuha maryama wa-´inni´u´iduha bika wa-durriyyataha mina s-saytani r-ragimi) [3:36]

Und wenn du den Qur'an liest, so suche bei Allah Zuflucht vor Satan, dem Verfluchten. [16:98]

(fa-´ida qara´ta l-qur´ana fa-sta´id bi-llahi mina s-saytani r-ragim i) [16:98]

noch ist dies das Wort Satans, des Verfluchten. [81:25]

(wa-ma huwa bi-qawli saytanin ragim in) [81:25]

 

Der in diesen Versen verwendete Begriff  rajm (ragim) wird nicht ausschließlich im Zusammenhang mit der Steinigung oder gesondert Tot durch Steinigen als Deutung, Bezeichnung oder Erklärung benutzt.

Vielmehr ist es logischer und richtiger, einen Zusammenhang zwischen dem Steinigen und der Vertreibung/Verbannung zu schnüren.

Wenn man jemanden vertreiben möchten, so kann mit Steinen nach ihm werfen auch eine Form der Vertreibung sein, ohne mit der Absicht, dass man die Person töten möchte.

Im Quran wird im Bezug auf die Drohung mancher Propheten oder deren Stämme ebenfalls das Wort Rajm/Ragim benutzt:

Sie sagten: "O Schu'aib, wir verstehen nicht viel von dem, was du sprichst, und wir sehen nur, dass du unter uns schwach bist. Und wäre nicht dein Stamm, würden wir dich steinigen. Und du wirst kein Mitleid in uns wecken." [11:91]

(qala ya-su´aybu ma nafqahu katiran mimma taqulu wa-´inna la-naraka fina da´ifan wa-law-la rahtuka la-ragmanaka wa-ma ´anta  alayna bi-´aziz in) [11:91]

Er sagte: "Wendest du dich von meinen Göttern ab, o Abraham? Wenn du (damit) nicht aufhörst, so werde ich dich wahrlich steinigen. Verlass mich für lange Zeit." [19:46]

(qala ´a-ragibun ´anta ´an ´alihati ya-´ibrahimu la-in lam tantahi la-´argumannaka wa-hgurni maliyya n) [19:46]

und ich nehme meine Zuflucht bei meinem Herrn und eurem Herrn, damit ihr mich nicht steinigt. [44:20]

(wa-´inni ´udtu bi-rabbi wa rabbikum ´an targumun i) [44:20]

Sie sagten: "Wenn du (davon) nicht ablässt, o Noah, so wirst du sicherlich gesteinigt werden." [26:116]

(qala la-´in lam tantahi ya-nuhu la-takunanna mina l-margumin a) [26:116]

 

Solche eben erwähnten Verse und deresgleichen können bei der Definition des Begriffs Rajm/Ragim als Steinigung vielleicht verstanden werden. Nur das man die Definition Töten durch die Steinigung daraus verstehen könnte, wäre völlig daneben und nicht nachzuvollziehen. Um jemanden aus seiner eigenen Gegenwart zu verjagen, auszuschließen und zu verbannen, kann man als ersten Zug das Steinigen (ihn mit Steinen bewerfen) ruhig verwenden. Wir müssen dem sogar nicht einmal die Bedeutung der Steinigung geben, denn so wie es in den im Bezug auf den Teufel/Iblis verwendeten Versen gebraucht wurde, kann es bei diesen Versen ebenso im Bezug auf die Vertreibung verwendet worden sein.

 Diese Möglichkeit ist auch für jene Verse denkbar:

Er sagte: "Wendest du dich von meinen Göttern ab, o Abraham? Wenn du (damit) nicht aufhörst, so werde ich dich wahrlich steinigen. Verlass mich für lange Zeit." [19:46]

Wenn der Vater von Abraham (a.s) ihn hätte wirklich hätte töten wollen, dann hätte er ja wohl kaum ihn dazu aufgefordert, seine Gegenwart für lange Zeit zu verlassen. Die Absicht des Vaters ist hier, dass Abraham (a.s) solange von seiner Gegenwart verbannt bleiben soll, bis er seine Einstellung und Meinung ändert.

Und ich nehme meine Zuflucht bei meinem Herrn und eurem Herrn, damit ihr mich nicht steinigt. [44:20]

(wa-´inni ´udtu bi-rabbi wa rabbikum ´an targumun i) [44:20]

 

Der oben zitierte Vers lässt uns ohne jeden Zweifel und ganz deutlich erkennen und verstehen, dass das Wort Rajm/Ragim in den Worten von Hz. Musa (Moses) (a.s), die er zu seinen gegenüber stehenden Menschen sagte, in keinster Weise die Tötung durch Steinigung  zu bedeuten hat. Denn Hz. Musa (Moses) (a.s) wurde nicht gesteinigt sondern vertrieben/verbannt.

Nun können manche aber sagen, dass das Töten durch Steinigung zwar nicht im heiligen Quran, dem Wort Allahs (Gottes) (s.w.t), steht, aber die Bezeichnung für das Urteil/Strafe bei Unzucht durch Verheiratete so genannt wird, und das bedeutet Tot durch Steinigung.

Tatsächlich ist, dass außer den Chawaridhsch (Charijiyya) und einigen der Mutazila (eine alte fast ausgestorbene Rechtsschule) immer so verstanden worden.

Um herauszufinden, weshalb es zu dieser Art des Verständnisses kam, müssen wir die alte Art des Gesetzsystems (Gesetzgebung), den Quran und die Rechtsaussprüche aus der Sunnah (Verfahrensweise) genauer untersuchen.

Es ist festzustellen, dass die alten Schriften der Juden und Christen bei der Urteilsgebung "Tot durch Steinigung" die Muslime bei ihrer Urteilsgebung sehr beeinflusst haben.

 

Die Strafe und Rajm/Ragim für Unzucht (Dhina) in Christlichen sowie Jüdischen Schriften

Verheiratete Männer und Frauen, Homosexuelle (Analverkehr, der, der es zulässt und der es tut), diejenigen die mit Tieren Geschlechtverkehr haben, die mit verlobten Mädchen Unzucht begehen und das Mädchen welche verlobt ist und mit ihrem Einverständnis Unzucht begeht wird nach dem jüdischen Gesetz getötet.

(Unten stehen die Verse mit genauen Quellenangaben aus Bibel und Thora)

Die Juden, die ja dieses Rechtsurteil kannten, berichteten dem Propheten Hz. Muhammad (s.a.a) über einen Mann und eine Frau, die zusammen Unzucht begangen hatten. Sie verlangten vom Propheten (s.a.a), dass er ein Urteil sprechen soll. Der Prophet fragte daraufhin, was denn laut der Thora als Strafe auf diese Schuld fällt.

Sie sagten, dass diejenigen, die Unzucht begehen, in der Öffentlichkeit dem Prügel der Menschen ausgeliefert und gepeinigt werden.

Abdullah ibn Salam (der ein ehemaliger Jude war jedoch den Islam annahm) sagte, als er diese Worte der Juden hörte, dass sie lügen und das es in der Thora die Bestrafung des Rajm gibt. Sie brachten dann die Thora und legten ihre Hand beim Vorlesen genau auf den Vers des "Rajm". Als Abdullah ibn Salam ihre Hände von der Stelle nahm, und sie zugaben, dass es in der Thora einen "Rajm"-Vers gibt, befahl Rasulullah (s.a.a), dass sie nach diesem Vers nach dem "Rajm" bestraft werden sollen, und das wurden sie dann auch..

(Sahih Buhari Hudud 24, Sahih Muslim Hudud 27, Tirmidhi Hudud 10, Ibn Mace Hudud 10)

Diese Überlieferung ist fast in allen Überlieferungsbüchern zu finden.

 

Die Schriftgelehrten und Pharisäer brachten eine Frau, beim Ehebruch ergriffen, und stellten sie in die Mitte und sprachen zu ihm: "Meister, diese Frau ist auf frischer Tat beim Ehebruch ergriffen worden. Mose aber hat uns im Gesetz geboten, solche Frauen zu steinigen. Was sagst du?" Jesus bückte sich und schrieb mit dem Finger auf die Erde. Als sie nun fortfuhren, ihn zu fragen, richtete er sich auf und sprach zu ihnen: "´Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie."

(Joh. 8, 3-7)

Wenn irgendjemand seinem Vater oder seiner Mutter flucht, muss er getötet werden; er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht, ihr Blut ist auf ihm. Wenn ein Mann mit einer Frau Ehebruch treibt, wenn ein Mann Ehebruch treibt mit der Frau seines Nächsten, müssen der Ehebrecher und die Ehebrecherin getötet werden. Und wenn ein Mann bei der Frau seines Vaters liegt: er hat die Blöße seines Vaters aufgedeckt, beide müssen getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen. Und wenn ein Mann bei seiner Schwiegertochter liegt, müssen beide getötet werden. Sie haben eine schändliche Befleckung verübt, ihr Blut ist auf ihnen. Und wenn ein Mann bei einem Mann liegt, wie man bei einer Frau liegt, [dann] haben beide einen Gräuel verübt. Sie müssen getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen. Und wenn ein Mann eine Frau nimmt und ihre Mutter, das ist eine Schandtat; man soll ihn und sie mit Feuer verbrennen, damit keine Schandtat in eurer Mitte sei. Und wenn ein Mann bei einem Vieh liegt, soll er unbedingt getötet werden, und das Vieh sollt ihr umbringen. Und wenn eine Frau sich irgendeinem Vieh nähert, damit es sie begatte, dann sollst du die Frau und das Vieh umbringen. Sie müssen getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen. Und wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und er sieht ihre Blöße, und sie sieht seine Blöße: das ist eine Schande, und sie sollen ausgerottet werden vor den Augen der Kinder ihres Volkes. Er hat die Blöße seiner Schwester aufgedeckt, er soll seine Schuld tragen. Und wenn ein Mann bei einer kranken Frau liegt und ihre Blöße aufdeckt, so hat er ihre Quelle enthüllt, und sie hat die Quelle ihres Blutes aufgedeckt. Sie sollen beide ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes.

 (Levitikus 20, 9-18)

Und wenn die Tochter eines Priesters sich durch Hurerei entweiht, so entweiht sie ihren Vater: sie soll mit Feuer verbrannt werden.

(Levitikus 21, 9)

Wenn … sich keine Beweisstücke für die Unberührtheit des Mädchens beibringen lassen, soll man das Mädchen hinausführen und vor die Tür des Vaterhauses bringen. Dann sollen die Männer ihrer Stadt sie steinigen, und sie soll sterben; denn sie hat eine Schandtat in Israel begangen. […] Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er bei einer verheirateten Frau liegt, dann sollen beide sterben, der Mann … und die Frau. … dann sollt ihr beide zum Tor der Stadt führen. Ihr sollt sie steinigen, und sie sollen sterben …"

(Deuteronomium 22,21)

„Wenn eine Jungfrau verlobt ist und ein Mann trifft sie innerhalb der Stadt und wohnt ihr bei, so sollt ihr sie alle beide zum Stadttor hinausführen und sollt sie beide steinigen, dass sie sterben, die Jungfrau, weil sie nicht geschrieen hat, obwohl sie doch in der Stadt war, den Mann, weil er seines Nächsten Braut geschändet hat, so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegtun.“

(5 Mose 22)

»Ein Mann, der mit der Frau seines Nächsten die Ehe bricht, wird mit dem Tode bestraft, der Ehebrecher samt der Ehebrecherin.«

(3. Mose, 20.10)

Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft ... sollen beide aus ihrem Volke ausgemerzt werden.«

(3. Mose, 20, 11-17)

 

Nach all dem ist festzustellen, dass "Rajm" zunächst einmal als erstes nicht das Problem der Muslime sondern der Juden und Christen ist. Der Grund, weshalb sie sich mit dem Unzuchtfall aus ihrem Stamm an den Propheten Hz. Muhammad (s.a.a) wandten, könnte gewesen sein, weil der Islam für Unzucht eine geringere Strafe vorsieht, als in ihren verfälschten Schriften.

 

Die Strafe die im heiligen Quran für die Unzucht vorgesehen ist

Der Vers 14 ist insofern wichtig, da Allah (Gott) (s.w.t) vor seinem Rechtsurteil, welches natürlich vollkommen ist, die Menschen daraufhin ermahnt, Seinem (s.w.t) und dem Wort seines letzten Gesandten Hz. Muhammad (s.a.a) gehorsam folge zu leisten und bei einer Übertretung (also bei einer Hinzufügung oder Vernachlässigung des Vorgesehenen oder bei einer völlig anderen festgelegten Bestrafung, welche die göttliche, wahrhaftige und vollkommene Rechtssprechung in jenem Fall in den Schatten stellen würde, sie also die Menschen die es begehen eine schwere schmähliche Strafe zuteil kommen wird. Übrigens ist das Nichtberücksichtigen von Allahs (s.w.t) Rechtssprechung in seiner heiligen Schrift auch eine Form des Leugnens, welches sehr hart bestraft werden wird)

Und wer Allah und Seinem Gesandten den Gehorsam versagt und Seine Schranken übertritt, den führt Er ins Feuer; darin muss er ewig bleiben; und ihm wird eine schmähliche Strafe zuteil. [4:14]

wa-man ya si llaha wa-rasulahu wa-yata adda hududahu yudhilhu naran halidan fiha wa-lahu adabun muhin un) [4:14]

 

Nun zu der Bestrafung von Unzucht nach dem Islam

Und wenn einige eurer Frauen eine Hurerei begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg gibt. [4:15]

(wa-llati ya-tina l-fahisata min nisa ikum fa-stashidu alayhinna arba atan minkum fa-in sahidu fa-amsikuhunna fi l-buyuti hatta yatawaffahunna l-mwatu aw yag ala llahu lahunna sabilan) [4:15]

Und wenn zwei von euch (Männern) es begehen, dann fügt ihnen Übel zu. Wenn sie (aber) umkehren und sich bessern, dann lasset ab von ihnen; denn Allah ist Gnädig und Barmherzig. [4:16]

(wa-lladani ya´tiyaniha minkum fa-´aduhuma fa-´in taba wa-´aslaha fa-´a´ridu ´anhuma ´inna llaha kana tawwaban rahima n) [4:16]

 

Nach den meisten der Mutazilla Anhängerschaft  waren die Verse 14 und 15 aus der Sure Nisa der erste Meilenstein/Stufe im Islam zur Bestrafung von Unzucht begehenden Menschen. Zur Anfangszeit der Offenbarung (Quran/Islam) wurden die Frauen, die Unzucht trieben, in ihren Häusern eingesperrt und die Männer  wurden mit Rügen, Erniedrigungen, Peinigungen und Prügelstrafen bestraft.

Es ist auch anzumerken, dass diese Strafen ebenso für Homosexuelle gelten.

Später in der Sure "Nur" im Vers 2 jedoch wird die oberste Strafe für die Unzüchtigen offenbart.

Allah (s.w.t) sagt:

Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen gegebenenfalls jeweils mit hundert Peitschenhieben aus; und lasset euch angesichts dieser Vorschrift Allahs nicht von Mitleid mit den beiden ergreifen, wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Pein beiwohnen. [24:2]

(az-zaniyatu wa-z-zani fa-glidu kulla wahidin minhuma mi´ata galdatin wa-la ta´hudkum bihima ra´fatun fi dini llahi ´in kuntum tu´minuna bi-llahi wa-l-yawmi l-´ahiri wa-l-yashad ´adabahuma ta´ifatun mina l-mu´minina ) [24:2]

Ein weiterer Beweis dafür, dass die Unzüchtigen nicht getötet werden sollen, ist jener Vers, wo Allah (s.w.t) offenbart, dass Unzüchtige nur mit anderen Unzüchtigen heiraten dürfen. Wie soll denn dieser Rechtsausspruch eingehalten werden, wenn es keine Unzüchtigen mehr gibt, da sie ja alle zu Tode gesteinigt werden.

 Allah (s.w.t) sagt:

Ein Unzüchtiger darf nur eine Unzüchtige oder eine Götzendienerin heiraten, und eine Unzüchtige darf nur einen Unzüchtigen oder einen Götzendiener heiraten; den Gläubigen aber ist das verwehrt. [24:3]

az-zānī lā yankiuillā zāniyatanaw mušrikatan wa-z-zāniyatu lā yankiuhā illā zānin aw mušrikun wa- hurrima dālika alā l-mu minīna) [34:3]

Es reicht nicht einmal, wenn nicht genau vier Zeugen diesen Akt der Unzucht bezeugen können, da ansonsten jene, die es angeblich gesehen haben wollen, aber nicht die genaue Anzahl von Zeugen bilden können, als Frevler und Lügner beschuldigt und mit achtzig Peitschenhieben bestraft werden. In den Versen über Ehebruch oder Unzucht wird kein Unterschied darüber gemacht, ob es öffentlich oder im eigenen Heim begangen wurde. Wenn es also keine vier direkten Augenzeugen gibt, ist es nach dem Recht keine Unzucht.

Die Strafe für die Bezichtiger, die jedoch nicht vier an der Zahl sind :

Und denjenigen, die ehrbaren Frauen (Unkeuschheit) vorwerfen, jedoch nicht vier Zeugen (dafür) beibringen, verabreicht achtzig Peitschenhiebe. Und lasset ihre Zeugenaussage niemals gelten; denn sie sind es, die Frevler sind; [24:4]

(wa-lladīna yarmūna l-muhsanāti tumma lam ya´tū bi-´arba´ati šuhadā´a fa-glidūhum
tamānīna galdatan wa-lā taqbalū lahum šahādatan ´abadan wa-´ulā´ika humu l-fāsiqūna) [24:4]

 

Diese Verse werden als endgültige Strafe für die Täter vorgesehen. In den Versen wird jedoch kein Unterschied unter verehelichten und ledigen Unzuchttreiben gemacht. Lediglich für die Frauen/Mägde, die im Dienste (Hausmädchen/Hilfsmädchen/Frauen für den Haushalt und andere Arbeiten) eines Hauses stehen, wird bei der Strafe unterschieden.

Allah (s.w.t) (Gott) sagt in diesem Zusammenhang:

Und wer von euch nicht vermögend genug ist, um gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von dem Besitz eurer rechten Hand unter euren gläubigen Mägden; und Allah kennt euren Glauben sehr wohl. Ihr seid einer vom anderen. Darum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Familien und gebt ihnen ihre Brautgabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, weder Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der Unzucht schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen vorgeschrieben ist. Diese (Erleichterung) ist für diejenigen von euch (vorgesehen), die fürchten, in Bedrängnis zu kommen. Dass ihr Geduld übt, ist besser für euch; und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. [4:25]

Nun, die Mägde, die also nach ihrer Verehelichung Unzucht begehen, sollen sie die Hälfte der Strafe erhalten, die für die freien Frauen vorgesehen ist. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass es die Steinigung bis zum Tode im heiligen Worte Gottes für Unzucht-Begehende nicht gibt. Denn wie sollte wohl  eine Strafe aussehen, wo jener Mensch nur zur Hälfte sterben soll. Das geht nicht und das gibt es auch nicht.

Was die Strafe für freie Frauen (die also im Dienste von keinem standen. Damit ist nicht der Unterschied zwischen einer ledigen oder verheirateten Person gemeint, sondern ausschließlich Dienstfrauen, die angeheiratet wurden) ist wird hier noch einmal zitiert: 

Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen gegebenenfalls jeweils mit hundert Peitschenhieben aus; und lasset euch angesichts dieser Vorschrift Allahs nicht von Mitleid mit den beiden ergreifen, wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Pein beiwohnen. [24:2]

(az-zaniyatu wa-z-zani fa-glidu kulla wahidin minhuma mi´ata galdatin wa-la ta´hudkum bihima ra´fatun fi dini llahi ´in kuntum tu´minuna bi-llahi wa-l-yawmi l-´ahiri wa-l-yashad ´adabahuma ta´ifatun mina l-mu´minina ) [24:2]

Die Verse legen ganz offen dar, dass Unzucht etwas Schlimmes ist, jedoch werden auch alle anderen Rahmenbedingungen zur Bestrafung sofort festgelegt und nichts wird mehr offen gelassen zur eigenen Rechtsfindung oder Deutung. Es müssen also wie schon zitiert, vier Zeugen die Unzucht bestätigen, da ansonsten die Kläger selbst bestraft werden. Damit wird auch gleichzeitig der üblen Nachrede und Hetze vorgebeugt. Nun, wie sieht es denn aus, wenn der Ehepartner seine Partnerin oder seinen Partner bei der Unzucht ertappt, jedoch alleine ist bei der Ertappung.

In diesem Zusammenhang offenbart Allah(s.w.t) folgende Verse:

Und (was) jene (betrifft), die ihren Gattinnen (Ehebruch) vorwerfen und keine Zeugen (dafür) außer sich selber haben - von solchen Leuten soll die Aussage des Mannes allein (genügen), wenn er viermal bei Allah schwört, dass er die Wahrheit rede; [24:6]

Und (sein) fünfter (Eid) soll sein, dass der Fluch Allahs auf ihm lasten möge, falls er ein Lügner sei. [24:7]

Von ihr aber soll die Strafe abgewendet werden, wenn sie viermal den Schwur bei Allah leistet, dass er ein Lügner sei. [24:8]

Und (ihr) fünfter (Eid) soll sein, dass Allahs Zorn auf ihr lasten möge, falls er die Wahrheit rede. [24:9]

Allah (s.w.t) fordert also von dem Ehepartner, dass dieser vier mal schwört, dass er seine Gattin erwischt habe bei der Unzucht und sein fünfter Eid soll ein Fluch auf sich selbst sein, wenn er denn lügt. Aber wenn die Gattin ebenfalls vier mal bei Allah (s.w.t) schwört, dass ihr Ehemann sie beschuldigt und auch ein fünftes mal den Eid ablegt, dass auch sie der Fluch Allahs (s.w.t) treffen möge, wenn sie lügt, bekommt keiner eine Strafe und die Abrechnung  liegt bei Allah (s.w.t) am Tage des jüngsten Gerichtes, wo sie dann auf Grund ihres falschen Eides und ihrer Unzucht Rechenschaft ablegen müssen und gegebenenfalls bestraft werden.

Genau so ein Fall wird aus der Zeit des Propheten (s.a.a) überliefert, wo die Eheleute geschieden wurden und das Kind der Mutter übergeben wurde.

Das Verbot der Schlechtrederei durch die Auferlegung zur Bestätigung der Unzucht durch vier Personen ist im selben Schritt der Schutz vor Hetze und Schlechtmacherei in der Gesellschaft für die anständigen Menschen, dessen Ehre und Würde geschützt werden soll. Der Beweis dafür ist die Bestrafung der Personen die nicht die vorgesehene Anzahl an Zeugen bilden können und als Verleumder bestraft werden.

Schlechte Frauen sind für schlechte Männer, und schlechte Männer sind für schlechte Frauen. Und gute Frauen sind für gute Männer, und gute Männer sind für gute Frauen; sie sind frei von all dem, was sie (die Verleumder) sagen. Auf sie wartet Vergebung und eine ehrenvolle Versorgung. [24:26]

Wäre nicht Allahs Huld und Seine Barmherzigkeit über euch und wäre Allah nicht Allvergebend, Allweise, (wäret ihr verloren gewesen). [24:10]

Allah (s.w.t) offenbart im Bezug auf die Menschen die Unzucht begangen haben  nachdem man sie ertappt und ihrer Strafe übergeben hat:

Und wenn zwei Personen unter euch solches begehen, dann bestrafet sie beide. Wenn sie dann bereuen und sich bessern, so lasst sie für sich; wahrlich, Allah ist allverzeihend, barmherzig. [4:16]

Wie kann man also behaupten, dass die Bestrafung für die Unzucht-Begehenden Tod durch Steinigung oder allgemein Tod ist, wo doch Allah (s.w.t) ganz klar offenbart, wie in solchen Fällen zu handeln  ist. In vielen Versen aus den Worten Allahs (s.w.t) wurde bewiesen, dass es ausgeschlossen ist, dass rajm/ragim ausschließlich Steinigung oder überhaupt die Todesstrafe durch Steinigung für Unzucht sein soll. Wo doch die Unzüchtigen nach den Worten Allahs (s.w.t) miteinander heiraten und sogar noch bereuen dürfen und dadurch ihre Freiheit wieder erlangen können, wie oben zitiert wurde. Darf man überhaupt als wahrhaftiger Muslim davon ausgehen, dass der Schöpfer Allah (s.w.t) bei seiner Rechtssprechung etwas vergessen haben könnte oder etwas unpräzise geschildert haben könnte, wo die Menschen Gefahr laufen, einen Fehler zu begehen? Bei Allah (s.w.t) dem Allwissenden: NEIN das darf man nicht. Genauso wenig darf  man auch nicht denken oder behaupten, dass Allah (s.w.t) eine Rechtssprechung in einem Fall nur zur Hälfte tätigt oder getätigt hat und die andere Hälfte unabhängig von der göttlichen Führung seinem Gesandten Hz. Muhammad (s.a.a) überlässt. Der Prophet(s.a.a) hat niemals aus eigener Sache entschieden oder gehandelt. Im Gegenteil, wenn Menschen ihn mit Fragen konfrontierten, dessen Lösung noch in keiner Offenbarung offen gelegt wurde, wartete er ab, bis Allah (s.w.t) es ihm offenbarte.

Auch wenn es eigentlich nicht mehr erforderlich ist, da für die wahrhaftigen Muslime das Wort Allahs (s.w.t) immer ausreichend ist, wenn in einem Fall eine Entscheidung/Rechtssprechung vorliegt, möchten wir doch noch im nächsten Schritt die Überlieferungen überprüfen, die uns diesbezüglich erreicht haben.

 

Das Urteil für Unzucht in den Ahadith/Überlieferungen   

Um eine Angelegenheit oder ein Problem zu beweisen, ist das Erfinden von Überlieferungen (Ahadith) allbekannt, und leider sehr verbreitet unter den Muslimen. Allerdings ist es viel unglaublicher und erschütternder, einen Vers bezüglich des Rajm/ Ragim zu erfinden, der dann noch so eine schlimme Ausgangsform haben soll. Als wir bewiesen, dass der Begriff  Rajm / Ragim im Zusammenhang mit Unzucht im heiligen Quran nicht gegeben ist, mussten wir bemerken, dass wir es aber als Urteil und Entscheidung wegen den Überlieferungen doch als gültig akzeptieren sollen.

Diese Überlieferungen, die angeblich wahr sein sollen, haben ihren Weg bis in die als authentisch angesehenen Quellenbücher für Überlieferungen geschafft.

Nun, untersuchen wir einige dieser vermeidlich wahren Überlieferungen diesbezüglich.

Nach einer Überlieferung sagte Omar ibn Chatab auf der Kanzel folgendes:

Allah (s.w.t) hat Muhammad (s.a.a.) mit der Wahrhaftigkeit gesandt und offenbarte ihm ein Buch. Unter den ihm offenbarten Versen gab es auch einen Rajm/Ragim -Vers .Wir haben ihn gelesen, gemerkt und verstanden. Der Gesandte Allahs (s.w.t) hat Rajm durchgeführt. Und wir haben nach ihm auch Rajm/Ragim durchgeführt. Jetzt wo die Zeit vergangen ist, befürchte ich, dass jemand hervorkommt und den Rajm/Ragim-Vers leugnet und somit eine der Verpflichtungen Allahs verlässt und irre geht. Im Buche Allahs gibt es Rajm / Ragim. Wenn die Unzucht bewiesen wird, es eine Schwangerschaft gibt oder es zugegeben wird, muss das Rajm durchgeführt werden.

Quelle: Sahih-i Buhari Hudud 30-31, Sahih-i Muslim Hudud 15,  Ibni Mace (Madsche) Hudud 9

Wenn man im Buch die gesamte sehr lange Überlieferung untersucht, bemerkt man sofort, dass die angeblich wahre Überlieferung einige Eigenartigkeiten mit sich bringt. Omar ibn Chatab war auf die Kanzel gestiegen um ein Problem zu lösen, was das Kalifat betrifft. Das Omar ibn Chatab bei einer Ansprache, wo es um die Lösung eines Khalifat-Problemes ging, noch zwischendurch etwas über einen nicht im heiligen Quran stehenden Rajm /Ragim-Vers gesprochen haben soll, ist etwas sehr merkwürdig und unschlüssig.

Die beste Antwort auf diese angeblich wahre Überlieferung, dass der heilige Quran unvollständig sei, gibt Allah(s.w.t) selbst.

Allah (s.w.t) offenbarte diesbezüglich:

Wahrlich, Wir Selbst haben diese Ermahnung herab gesandt, und sicherlich werden Wir ihr Hüter sein. [15:9]

Er ist der Kenner des Verborgenen - Er enthüllt keinem Seine Kenntnis vom Verborgenen , [72:26]

außer allein dem, den Er unter Seinen Gesandten erwählt hat. Und dann lässt Er vor ihm und hinter ihm eine Schutzwache, [72:27]

damit Er gewährleistet sieht,  dass sie (Seine Gesandten) die Botschaften ihres Herrn verkündet haben. Und Er umfasst alles, was bei ihnen ist, und Er zeichnet alle Dinge ganz genau auf. [72:28]

Und Wir schickten vor dir keinen Gesandten oder Propheten, dem, wenn er etwas wünschte, Satan seinen Wunsch nicht (zu) beeinflussen (trachtete). Doch Allah macht zunichte, was Satan einstreut. Dann setzt Allah Seine Zeichen fest. Und Allah ist Allwissend, Allweise. [22:52]

Das sind nur einige wenige Verse (Worte Allahs/Gottes (s.w.t)) die ganz eindeutig darauf hinweisen, dass Allah (s.w.t) selbst alle seine offenbarten Verse und Zeichen schützt und auf sie acht gibt. Anders wäre die Religion nämlich auch nicht  vollkommen und vollständig und es würde irgendwann ein neuer Gesandter geschickt werden müssen, der wieder das Falsche vom Wahren trennt für die Menschheit. Aber wie wir wissen, war Hz. Muhammad (s.a.a) das Siegel der Propheten.

Was auch verwunderlich ist, dass angeblich das Thema Rajm/Ragim mit dem Khalifatsproblem besprochen wird aber keiner der Gefährten nichts sagt. Und das ist ein ungewohntes Verhalten für die Gefährten. Wenn dies wirklich ein Vers aus dem Quran war, weshalb steht er dann nicht im Quran?!

Weshalb gibt es nicht eine einzige Überlieferung vom Propheten (s.a.a), dass dieser Vers aus dem Quran weggelassen wurde?! Und das die Überlieferung zur Art und Weise wie die Verse aufgebaut und gestaltet sind, überhaupt nicht dazu passt, ist wiederum ein weiteres Thema. Wenn Allah (s.w.t) den Namen/Begriff Rajm/Ragim für die Bestrafung aufgehoben oder weggelassen haben soll, weshalb hat Allah (s.w.t) dann nicht auch noch seinen Rechtsspruch für die Unzucht aufgehoben oder weggenommen?!

Oder weshalb sollte Allah (s.w.t) einen rechtmäßigen und wahren Begriff im Bezug auf das Problem weggelassen haben?

Etwa um uns Menschen irre zu führen?

BEI ALLAH (s.w.t) dem Erhabenen und Barmherzigen: NEIN NIEMALS !!!!
 

Weshalb hat der Prophet Muhammad (s.a.a) nicht einmal darüber etwas gesagt, dass es so etwas gab, aber ausgelassen wurde?! Und weshalb werden diese Überlieferungen einfach so übernommen, ohne dass sie vorerst durchdacht werden im Bezug auf den Quran?! All diese Dinge sind sehr merkwürdig!

Das sogar einer wie Zaid ibn Sabit in diese Überlieferungen hineingezogen wird und behauptet wird, dass Zaid ibn Sabit gesagt haben soll: "Omar ibn Chatab brachte einen Vers über Rajm/Ragm, nur konnte er keine Zeugen vorbringen, daher wurde dieser Vers nicht akzeptiert"

Quelle : Ahmad ibn Hanbal 5/183

Wie passt denn die Überlieferung mit der Überlieferung von Omar ibn Chatabs Rede zusammen, wo er gesagt haben soll:

.....Unter den ihm offenbarten Versen gab es auch einen Rajm/Ragim -Vers .Wir haben ihn gelesen, gemerkt und verstanden.........

Erst haben ihn alle gelesen, gemerkt und verstanden und dann wusste keiner außer Omar ibn Chatab Bescheid. Und was noch eigenartig ist, dass es auch eine Überlieferung von Zaid ibn Sabit gibt, die wahr sein soll, dessen Worte denen von Omar ibn Chatab sehr ähneln.

Nach einer Überlieferung soll Zaid ibn Sabit folgendes gesagt haben: "Wir lasen einen Vers über alte Frauen und Männer, die Unzucht begangen haben, dass bei ihnen Rajm durchgeführt werden soll."

Marvan, der sich auch dort befand sagte: "Wenn es denn so ist, dann schreibe den Vers zu den anderen Versen in den Quran.

Quelle : Ates Y.K Tafseer Cagdas, Band 6 Seite 145

In einer Überlieferungen wird gesagt, dass sie es alle gelesen, verstanden und gemerkt haben sollen und in der anderen wird gesagt, dass es nicht einen Zeugen gab, der dies bestätigen konnte, was angeblich Omar ibn Chatab gesagt haben soll bezüglich des Verses. Wiederum in einer anderen Überlieferung soll  Zaid ibn Sabit, der zuvor keine Ahnung hatte, auch den Vers gelesen haben, aber trotz alldem ihn nicht zu den anderen Versen hinzu geschrieben haben.

Diese und andere sehr widersprüchliche und ganz offenbar falsche Überlieferungen wurden ganz eindeutig erfunden, um die Menschen in die Verwirrung zu führen, was den Quran und seine Vollkommenheit angeht. Das Erfinden von einem Vers, um ein Problem zu lösen oder eine Sachlage zu rechtfertigen, ist unfassbar.

Diejenigen, die behaupten, dass die Ausführung des Rajm/Ragim nur in der Verfahrensweise des Propheten (s.a.a) gewesen war, sollten viel lieber Belege oder Überlieferungen diesbezüglich hervor bringen.

Nun  schauen wir mal auf die Überlieferungen wo gesagt wird, dass der Prophet (s.a.a) die Rajm/Ragim-Strafe ausgeführt haben soll.

Es sind nämlich nur drei Vorfälle bekannt, an dem es passiert sein soll.

Der Erste davon ist der Vorfall der schon weiter oben erwähnt und beschrieben wurde und die Juden betrifft.

Die anderen Ahadith/Überlieferungen sind über  Frauen, die auch gesteinigt getötet wurden, die aus den Stämmen Maiz und Gamediyya waren.

(Sahih-i Buhari Hudud 21-22, Sahih-i Muslim Hudud 5-29)

Diese Überlieferungen handeln von Frauen, die gestanden hatten, Unzucht begangen zu haben und es viermal sagen mussten bis ihnen geglaubt wurde, wo überprüft wurde, dass sie nicht geisteskrank waren und zur Zeit der Unzucht verheiratet waren, also einen Ehemann hatten.

Selbst wenn wir annehmen, dass diese Überlieferungen wahr sind, bringen sie doch wieder viele Zweifel und Fragen mit sich.

- Weshalb wurde die Strafe nicht vor dem Geständnis ausgeführt wo doch bekannt war das sie es taten?

- War diese Handhabung und Bestrafung vor oder nach den Offenbarungen der Urteilssprechungen von Allah (s.w.t) zur Unzucht im heiligen Quran ?

- Die vorislamischen Araber hatten Qissas (mit gleichem Recht vergelten), Handabschneiden, Rajm-Strafe und nebenbei befindet sich ja auch ein Rajm-Urteil in der Thora, wie schon oben erwähnt, woran sich auch viele hielten, bis der Quran offenbart wurde.

Könnte es etwa sein, dass die Araber, die sehr an ihren Sitten und Gebräuchen festhalten, nach der Offenbahrung des Verses, in dem steht, dass die Unzüchtigen 100 Schläge  mit einem Stock (Dschalda) bekommen sollen, auf Grund ihrer sehr engen und starken Verbundenheit zu ihren Bräuchen versucht haben, Überlieferungen zu erfinden, damit sie an ihren Sitten festhalten können? Denn wer sich die Überlieferungen über den angeblichen verschwundenen Vers anschaut, sieht sofort, dass sie weder göttlich sind und voller Widersprüche sind.

Da es eben keine ausreichenden Überlieferungen gab, könnten sie den Weg gewählt haben einen Vers zu erfinden. denn anders sind die Widersprüche nicht zu erklären.

Einige Überlieferungen zeigen, wenn es auch nicht das Wort und die Verfahrensweise des Propheten (s.a.a) gibt, wie die Araber in manchen Angelegenheiten gehandelt und reagiert haben.

Es wird angeblich überliefert:

Zwei Wüstenaraber kamen zum Propheten Hz. Muhammad (s.a.a).

Der eine sagte: Oh Gesandter Gottes, dieser mein Sohn arbeitete bei einem gegen Lohn. Und er machte Unzucht mit der Frau von seinem Arbeitgeber. Ich habe für meinen Sohn eine Buße von 100 Schafen und eine Sklavin als Lösegeld gegeben. Ich fragte die Wissenden Männer (Weisen) und sie antworteten mir,  nachdem mein Sohn 100 Schläge mit einem Stock bekommen hat er auch zusätzlich noch ein Jahr aus der Gesellschaft verbannt werden und bei der Frau rajm gemacht werden soll .

Der Prophet sagte: "Bei Allah der mein Leben in seiner Hand hält. Ich werde mit seinem Buch handeln. Die Schafe und die Sklavin sollen dir zurückgegeben werden. Deinem Sohn werden 100 Stockschläge verpasst und er wird ein Jahr lang verbannt."

Nach dem der Prophet so gesprochen hatte, soll der Prophet zu  Unays gesagt haben: "Steh auf Unays und geh zu seiner Frau, wenn sie geständig ist, bestrafe sie mit "Rajm". Unays ging und bestrafte die Frau mit rajm, nach dem sie geständig war.

Die Menschen, die die Bestrafung Allahs (Gottes) (s.w.t) für zu gering halten, sind sie denn gerechter, dass sie eine schwerere Strafe fordern?

Sagt denn Allah (s.w.t) nicht, dass bei Unzüchtigen auf gleiche Weise bestraft werden soll und das sie sogar wieder frei und in Ruhe gelassen sollen, wenn sie bereuen und auch untereinander heiraten dürfen (die Verse sind alle oben zitiert). Haben die Menschen denn keine Bedenken, wenn sie dem Propheten Lügen in den Mund legen, dass er gegen den Quran anders entschieden haben soll?

Nehmen wir mal an, die Strafe für Unzucht ist Rajm (Steinigung bis zum Tod) (was ja erwiesen nicht stimmt), was ist dann wohl die Strafe für das Erfinden eines nicht nachweisbaren Verses und das in den Mund des Propheten legen von Lügen? Oder die Handlungen der vorislamischen Araber als Quelle für diese grausame Bestrafung zu zeigen, welche sich unter anderem auch an die Tora oder ihre eigenen Sitten und Gebräuche gehalten hatten.

Sayyed M.

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